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Müssen Mieter den Kabelanschluss zahlen?

Der Bundesgerichtshof hält die Umlage der Kosten zwar für rechtmäßig. Doch ab Dezember greift ein neues Gesetz.

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Der Bundesgerichtshof  hat entscheiden: Vermieter dürfen Kabel-TV abrechnen  - aber nicht mehr lange.
Der Bundesgerichtshof hat entscheiden: Vermieter dürfen Kabel-TV abrechnen - aber nicht mehr lange. © Symbolfoto: dpa/Uli Deck

Mieter müssen es noch eine Weile hinnehmen, dass Vermieter sie für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses an einen kostenpflichtigen Breitband-Kabelanschluss binden – und die Kosten abrechnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Donnerstag entschieden, dass das nicht gegen das Telekommunikationsgesetz verstößt.

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