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Drei Änderungen bei Heidenaus Feuerwehr

Ab nächstem Jahr soll die aktive Zeit für Feuerwehrleute erst mit 67 enden. Dafür gibt es mehr Geld. Was sich noch ändert.

Von Heike Sabel
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Die Drehleiter ist der ganze Stolz der Heidenauer Feuerwehr - doch ohne die Frauen und Männer könnte sie nicht bedient werden.
Die Drehleiter ist der ganze Stolz der Heidenauer Feuerwehr - doch ohne die Frauen und Männer könnte sie nicht bedient werden. © Marko Förster

Dass es die Feuerwehr gibt, merkt man, wenn sie bei Bränden und Unfällen löscht und hilft und rettet. Doch es gibt sie auch all die anderen Tage im Jahr, wenn sie übt und trainiert, damit im Notfall alles klappt. Die Heidenauer Feuerwehr ist eine ehrenamtliche, so wie die meisten in Sachsen, wo es nur acht Berufsfeuerwehren gibt, unter anderem in Dresden und Bautzen. Wer in all den anderen Kommunen Feuerwehrmann oder -frau ist, erhält eine Entschädigung. In Heidenau steigt die nun im nächsten Jahr. Und das ist nicht die einzige Änderung, die der Stadtrat jetzt beschlossen hat.

Entschädigung: Zwischen 10 und 50 Euro mehr im Monat

Feuerwehrleute, die monatlich mehr als 15 Stunden oder mehr als 180 Stunden im Jahr für die Feuerwehr tätig sind, erhalten künftig 40 Euro im Monat bzw. 480 Euro im Jahr. Das sind zehn bzw. 120 Euro mehr.

Beim Wehrleiter sind es künftig 150 Euro im Monat, was 50 Euro mehr sind. Die 100 Euro des Stellvertreters sind ein Plus von 40 Euro. Bei Gerätewarten, Atemschutzgerätewarten, Sonderfunktionsträgern sowie dem Jugendfeuerwehrwart und seinem Stellvertreter sind es jeweils zehn Euro mehr und dann zwischen 50 und 70 Euro im Monat.

Die bisherigen Entschädigungen gelten seit 2015. Für die Erhöhung nach dann zehn Jahren sprechen aus Sicht der Stadt unter anderem die Zunahme der Einsätze, die Aus- und Weiterbildung sowie die persönlichen Kosten, zum Beispiel für die Fahrt zum Gerätehaus.

Alter: Zwei Jahre länger im Einsatz

Feuerwehr-Rentner sind die Retter künftig erst ab 67 Jahren. Damit endet der aktive Feuerwehrdienst zwei Jahre später als bisher. Das Gesetz lässt dies zu. In Sachsen gilt keine Altersgrenze. In anderen Bundesländern wie zum Beispiel Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen gelten bereits die 67 Jahre. Auch in Sachsen haben nach Auskunft der Heidenauer Stadtverwaltung schon einige Kommunen diese Altersgrenze angehoben.

Man orientiert sich dabei an der Anhebung des Alters für die Rente. Das ist ein Grund auch für Heidenau, ein anderer ist der Bedarf an Feuerwehrleuten.

Gefahren bestehen für die Feuerwehrleute durch den längeren aktiven Dienst nicht. Erstens kann jeder jederzeit austreten, zweitens gibt es für körperlich schwere Arbeiten oder Einsätze in besonderen Gefahrenbereichen regelmäßige gesundheitliche Eignungsprüfungen.

Mitgliedschaft: Doppelt kein Problem mehr

Bisher gilt, wer in der Heidenauer Feuerwehr ist, soll in der Stadt wohnen und in keiner anderen Hilfsorganisation aktiv sein. Ausnahmen gibt es bereits. Doch in der neuen Satzung steht nun klar, dass eine andere Mitgliedschaft grundsätzlich kein Problem ist. In der Feuerwehr wird das sogar als Vorteil gesehen, einerseits wegen der Erfahrungen und des Wissens, andererseits um die Einsatzfähigkeit zu erhöhen.

Um die Doppelmitgliedschaften im Blick zu haben, insbesondere bei Großeinsätzen, ist die Wehrleitung darüber zu informieren.