Dresden
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FKD-Prozess geht in die letzte Phase

Seit zwei Jahren wird gegen sechs Mitglieder der "Freien Kameradschaft Dresden" verhandelt. Doch vor den Plädoyers gibt es wieder Knatsch.

Von Alexander Schneider
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Der Prozess vor dem Landgericht Dresden gegen die "Freien Kameraden", die u.a. Asylunterkünfte angegriffen haben sollen, geht bald ins dritte Jahr.
Der Prozess vor dem Landgericht Dresden gegen die "Freien Kameraden", die u.a. Asylunterkünfte angegriffen haben sollen, geht bald ins dritte Jahr. © Archiv: Benno Löffler

Diesen Freitag findet der 99. Sitzungstag im Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der „Freien Kameraschaft Dresden“ (FKD) statt. Der Prozess hat am 13. September 2017 am Landgericht Dresden begonnen. Der 100. Sitzungstag wird erst im dritten Jahr des laufenden Verfahrens stattfinden – am 16. September. So viel zur Arithmetik.

Die Dauer lässt nicht nur ein großes Beweisprogramm erahnen, sondern auch ein Minimum an Kooperation unter den Prozessbeteiligten. Fünf Männer im Alter von 24 bis 31 Jahren und eine Frau (29), alle Deutsche aus Dresden, sollen als kriminelle Vereinigung Flüchtlinge und Andersdenkende angegriffen und verletzt haben. So sollen sie etwa an Ausschreitungen in Heidenau, Angriffen auf Asylunterkünfte in Dresden (August 2015) und, vereint mit den rechtskräftig verurteilten Rechtsterroristen der Gruppe Freital, ein alternatives Wohnprojekt in Übigau (Oktober 2017) nachts mit Pyrotechnik überfallen haben.

Am Mittwoch schien die Beweisaufnahme zu Ende zu gehen. Eine Sozialarbeiterin der Jugendgerichtshilfe setzte sich vormittags für den jüngsten Angeklagten ein. Sie empfahl für ihn das Jugendstrafrecht. Ein anderer Angeklagter, Nick F., verzichtete auf die Rückgabe seiner beiden T-Shirts, auf einem stand „Mein Kampf“, auf dem anderen „Nationaler Sozialismus“. Benjamin Z., mutmaßlicher Chef der FKD, wollte sein Handy nicht zurück. Solche Dinge regelt das Gericht, wenn alles Andere geklärt ist. Nachmittags sollte Staatsanwalt Christian Richter mit seinem auf etwa drei Tage ausgelegten Plädoyer beginnen.

Doch noch Post aus Karlsruhe

Doch ein Brief der Generalbundesanwaltschaft (GBA) aus Karlsruhe, der im Laufe des Tages bekannt wurde, sorgte für Aufregung. Erst letzte Woche hat die GBA alle noch offenen Ermittlungsverfahren gegen die verurteilten Mitglieder der Gruppe Freital eingestellt. Die Terroristen haben nun kein Recht mehr, ihre Aussage zu verweigern. Schon im Juni hatte der Vorsitzende Richter Joachim Kubista mitgeteilt, die Kammer würde die Freitaler gerne als Zeugen vernehmen, doch es gebe ein Problem mit deren Aussageverweigerungsrecht. Fast zwei Monate hatte Dresden auf grünes Licht aus Karlsruhe gewartet. Nun war es da, doch die Kammer hatte offensichtlich kein Interesse mehr, die Zeugen zu hören.

Das sorgte für Widerstand bei den Nebenklageanwälten. Sie vertreten die Geschädigten des Wohnprojekts Mangelwirtschaft und beantragten, die Freitaler unbedingt zu vernehmen. Zwischenzeitlich hatten auch Verteidiger neue Beweisanträge gestellt – und einen neuen Befangenheitsantrag gegen das Gericht. Die Kammer hatte den Anwälten mitgeteilt, sie habe am Morgen eine Reihe Beschlüsse neu gefasst. Die waren notwendig, weil im November eine Schöffin ausgewechselt werden müsste, die eine frühere Sex-Affäre mit dem Angeklagten Z. verheimlicht hatte. Die Anwälte glaubten nicht, dass das Gericht alle Entscheidungen frühs gefasst haben konnte – und fühlten sich falsch informiert.

Am heutigen Freitag werden die Entscheidungen bekannt gegeben. Ob dann aber schon plädiert wird, ist eher unwahrscheinlich. Das passiert im dritten Jahr.