Dresden
Merken

Revision verworfen: FKD-Neonazi zu Freiheitsstrafe verurteilt

Ein 31-Jähriger der rechtsextremen "Freien Kameradschaft Dresden" (FKD) wurde wegen mehrerer Delikte zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Damit ist der Prozess nach sieben Jahren abgeschlossen.

 1 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Das Urteil vom Landgericht Dresden gegen einen 31-Jährigen ist rechtskräftig. Das Mitglied der rechtsextremen "Freien Kameradschaft Dresden" wurde zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Das Urteil vom Landgericht Dresden gegen einen 31-Jährigen ist rechtskräftig. Das Mitglied der rechtsextremen "Freien Kameradschaft Dresden" wurde zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. © Symbolfoto: dpa/Arno Burgi

Dresden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision eines Mitglieds der rechtsextremen "Freien Kameradschaft Dresden" (FKD) verworfen und damit das vom Landgericht Dresden verhängte Urteil von Ende September 2020 rechtskräftig gemacht.

Der 31-jährige Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt, weil er laut Gericht Landfriedensbruch begangen hat, Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung und zum Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion geleistet hat. Zwei weitere Männer im Alter von 34 und 36 Jahren wurden ebenfalls verurteilt.

Die FKD wurde 2015 gegründet und steht im Verdacht, an Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte, Polizisten und Andersdenkende beteiligt gewesen zu sein. Unter anderem hatten sich Mitglieder der Gruppierung in unterschiedlichen Zusammensetzungen in der zweiten Jahreshälfte 2015 an den Krawallen in Heidenau beteiligt, Asylunterkünfte und ein alternatives Wohnprojekt in Dresden-Übigau angegriffen und waren zuletzt auch im Januar 2016 an den Ausschreitungen in Leipzig-Connewitz dabei.

Es sei klar gewesen, dass die FKD eine kriminelle Vereinigung ist, hieß es im Landgericht. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im November 2016 Wohnungen in Dresden und der Umgebung durchsucht und mutmaßliche FKD-Mitglieder festgenommen.

Der 31-Jährige war zuvor in Thüringen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. (SZ/juj)