Dresden
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Formfehler: Richter heben Urteil auf

Der Bruder eines Rappers der KMN-Gang wurde in Dresden zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Doch dann fehlte eine Unterschrift.

Von Alexander Schneider
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Blick auf den Eingang des Landgerichts in Dresden.
Blick auf den Eingang des Landgerichts in Dresden. © Symbolfoto: Fabian Deicke

Wenn es um Ammar R. geht, scheint die Justiz kein Glück zu haben. Jetzt kam auch noch Pech dazu. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Februar die Verurteilung des 26-jährigen Deutsch-Irakers, dem Bruder eines Rappers der bekannten KMN-Gang, kassiert. Es fehlte die Unterschrift eines Richters. Nun muss eine andere Kammer des Landgerichts Dresden die Sache noch einmal von Neuem aufrollen.

Seit Jahren haben die Ermittler Ammar R. im Visier, schon als Heranwachsenden. Doch nie ist es ihnen gelungen, ihn zu verurteilen. Mal wurden die Verfahren eingestellt, mal wurde der Mann freigesprochen – auch nachdem Zeugen plötzlich ganz anderes ausgesagt haben, als in ihren Polizeivernehmungen. Erst im April 2018 schien sich das Blatt zu wenden. R. wurde am Landgericht Dresden wegen sexueller Nötigung, Körperverletzung und Handels mit rund 35 Kilogramm Marihuana zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Kammer war überzeugt, das der Mann, der auch in der Dresdner Sicherheitsbranche mit einer eigenen Firma mitmischte, im Jahr 2014 Dutzende Kilo Betäubungsmittel in Albanien geordert hatte. Darüber hinaus soll er versucht haben, mit seiner Freundin gegen deren Willen zu schlafen.

„Ohne die nötigen Unterschriften hat ein Urteil keinen Bestand“, sagt R.s Verteidiger Christian Schößling, der nun vom BGH Recht bekommen hat. Das Urteil wäre auch aus anderen Gründen aufzuheben gewesen, sagte er, doch dazu sei es gar nicht mehr gekommen. Die Unterschrift fehlte und damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, sagte nur: „Das ist in höchstem Maße ärgerlich.“

R. muss sich seit November 2017 auch noch in einem weiteren Prozess am Landgericht Dresden mit seinem Bruder Ali R. (27), Rapper der bekannten KMN-Gang, und weiteren Komplizen wegen Drogengeschichten und anderen Vorwürfen verantworten. Es geht auch um Auseinandersetzungen mit der Polizei und um eine Schießerei mit einer Gruppe von Tschetschenen im September 2015 in Dobritz. Mehrfach sollen Zeugen am Rande von Verhandlungen unter Druck gesetzt worden sein.

R. saß seit zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft. Vergangene Woche wurde sein Haftbefehl jedoch außer Vollzug gesetzt. Auch das ist eine Folge der aktuellen BGH-Entscheidung. Nun, da der Angeklagte nicht mehr im Gefängnis sitzt, ist völlig offen, wann sein Fall wieder verhandelt wird. Haftsachen gehen vor.