Die Angeklagte ist sichtlich nervös. Die 39-Jährige trägt ein goldglitzerndes Armband am rechten Handgelenk. Erst spielt die linke Hand nervös daran herum, dann wandert es vom Handgelenk in beide Hände und wird geknetet. Schlechtes Gewissen gefolgt von einem raschen Schuldeingeständnis? Zum offenkundigen Leidwesen der Richterin und des Staatsanwaltes ist das nicht der Fall. Der Fall, bei dem eigentlich nur um einen Vermögensschaden von wenigen hundert Euro geht, wird auf einen dritten Verhandlungstag verlängert. Dabei scheint die Beweislage recht eindeutig.
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