SZ + Update Freital
Merken

Toter Mann in Freital: Staatsanwaltschaft klagt unterlassene Hilfeleistung an

Ein 22-Jähriger war im Januar in einem Freitaler Park an Stichverletzungen gestorben. Der Beschuldigte, ein 17-Jähriger, handelte wohl in Notwehr.

Von Annett Heyse
 3 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Am 28. Januar starb ein junger Mann an schweren Stichverletzungen im Park an der Somsdorfer Straße in Freital.
Am 28. Januar starb ein junger Mann an schweren Stichverletzungen im Park an der Somsdorfer Straße in Freital. © Egbert Kamprath

In den Fall der tödlichen Messerattacke in Freital kommt jetzt Bewegung. Wie die Staatsanwaltschaft Dresden mitteilte, wurde beim Amtsgericht Dippoldiswalde Anklage eingereicht. Dabei geht es jedoch nicht um Mord oder ein anderes Tötungsdelikt, sondern um unterlassene Hilfeleistung. Das Amtsgericht Dippoldiswalde wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Kommt es zu einer Verhandlung, dann findet diese vor einem Jugendschöffengericht statt, weil der Beschuldigte erst 17 Jahre alt ist.

Ihm wird vorgeworfen, am 27. Januar gegen 23.30 Uhr im Park an der Somsdorfer Straße einem 22-Jährigen schwere Stichverletzungen in den Bauch zugefügt zu haben. "Aufgrund der zugefügten Verletzungen verstarb der Geschädigte am oder in unmittelbarer Nähe des Tatorts spätestens am frühen Morgen des 28. Januar 2023", informierte die Staatsanwaltschaft nun.

Ermittlungen hätten aber ergeben, dass der 17-Jährige in Notwehr handelte. Jedoch wird ihm vorgeworfen, dass er anschließend keinerlei Hilfe holte. Vielmehr habe er sich "vom Tatort entfernt, ohne die Polizei oder den Notarzt zu benachrichtigen, obwohl er wusste, dass der 22-jährige Geschädigte medizinischer Hilfe bedurfte", teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Ein Spaziergänger fand den leblosen Mann

Ein Spaziergänger, der mit seinem Hund Gassi ging, fand den leblosen 22-Jährigen am nächsten Morgen - einem Sonnabend - im Schneematsch. Pascal S. lag auf einer Wiese des Heilsberger Parks, ein hinzugerufener Notarzt konnte nur noch den Tod des Mannes feststellen.

Bereits fünf Tage später, am 2. Februar, informierten die Behörden, dass sich ein damals 16-Jähriger gestellt habe. Zum Tathergang und weshalb die beiden jungen Männer in jener kalten Januarnacht überhaupt in der Parkanlage aneinander gerieten, machten die Behörden bisher keine Angaben.

Genaueres wird erst bei einem möglichen Gerichtsverfahren zur Sprache kommen. Dann wird wohl auch geklärt werden, inwieweit weitere Jugendliche in den Fall involviert sind. Bekannt geworden war wenige Tage dem Tod des Mannes im Heilsberger Park, dass Oberschüler der Geschwister-Scholl-Schule von der Polizei als Zeugen befragt wurden. Weder die Behörden noch die Schule wollten dazu bisher nähere Angaben machen.

Damals bestätigte ein Sprecher des Landesamts für Schule und Bildung lediglich, dass tatsächlich Schüler - dem Vernehmen nach Zehntklässler - befragt wurden und Schulpsychologen hinzugezogen worden. Die Schulleitung wies jedoch darauf hin, dass die tödliche Messerattacke nicht in einem schulischen Kontext gestanden habe.

Beschuldigter 17-Jähriger ist auf freiem Fuß

Über diesen Kontext, also die Hintergründe des Aufeinandertreffens, wird seither in Freital immer mal wieder spekuliert. Von "Drogengeschäften" war hinter vorgehaltener Hand die Rede. Die Staatsanwaltschaft hat das bisher weder bestätigt noch dementiert. Man ermittle, hieß es lediglich.

Am 28. Januar 2023 untersuchten Polizisten den Tatort im Heilsberger Park in Freital.
Am 28. Januar 2023 untersuchten Polizisten den Tatort im Heilsberger Park in Freital. © Marko Förster

Die Ermittlungen sind nun vorläufig abgeschlossen. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens wird das Jugendschöffengericht befinden. Wird die Anklage zugelassen und ein Hauptverfahren eröffnet, legt das Gericht auch den Termin für die Verhandlung fest.

Der Beschuldigte ist seit dem Vorfall weiterhin auf freiem Fuß. "Er befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen. Er ist nicht vorbestraft und hat sich zum Tatvorwurf geständig eingelassen", begründete die Staatsanwaltschaft.