Darf ich Urlaub in Brandgebieten kostenlos stornieren?

In Teilen Südosteuropas und in der Türkei toben derzeit heftige Waldbrände. Pauschalurlauber haben das Recht, ohne Gebühren zu stornieren, wenn ihre Reise durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände absehbar erheblich beeinträchtigt ist. Ein Brand in der Nähe des Hotels mit Asche und Rauch in der Luft wäre ein solcher Grund.
Aber: Ein Recht auf kostenlose Stornierung besteht nicht für Reisen, die erst in einigen Wochen beginnen sollen, wie der Rechtsanwalt Roosbeh Karimi erklärt. „Ich rate dazu, allenfalls ganz kurzfristig zu stornieren. Wann die Feuer gelöscht sind, lässt sich nicht vorhersagen.“ Für die Stornierungsfrage kommt es aber darauf an, ob die konkrete Reise des Urlaubers erheblich beeinträchtigt sein wird. Wochen im Voraus lässt sich das noch nicht sagen.
Daher lautet der Ratschlag des Juristen: Unbedingt abwarten. „Je kurzfristiger Sie stornieren, umso besser ist die Prognose, ob die Reise erheblich beeinträchtigt ist – und umso mehr Rechtssicherheit haben Sie bei einer Stornierung.“
Selbst, wenn die Brände in einigen Wochen noch toben sollten, leitet sich daraus allein nicht automatisch ein Recht auf kostenlose Stornierung ab. „Wenn es irgendwo in der Türkei brennt, kann ich nicht meinen Türkeiurlaub absagen, es muss die konkrete Reise betroffen sein“, erklärt der Rechtsanwalt. Es geht also darum, ob tatsächlich der eigene Urlaubsort beeinträchtigt ist. Nur dann ist die Absage der Pauschalreise ohne Stornogebühren möglich.
Große Veranstalter haben noch keine Reisen abgesagt
Die Ferienorte mit Hotels deutscher Veranstalter sind von den Feuern offenbar nicht betroffen. Die großen Anbieter Tui, FTI, Alltours und Schauinsland Reisen haben derzeit keine Reisen abgesagt, wie die Veranstalter auf Anfrage mitteilten. „Unsere Hotels befinden sich aktuell nicht in der Nähe der Brände“, heißt es etwa bei Tui.
Schauinsland hat vereinzelt zukünftige Anreisen auf individuellen Kundenwunsch umgebucht. Die Absage von Reisen sei bisher nicht notwendig gewesen. Die touristischen Regionen, in die man Reisen anbiete, seien von den Bränden nicht konkret betroffen. Lediglich DER Touristik hat Griechenland-Pauschalreisenden mit Aufenthalt in den Brandregionen des Großraums Athen, auf Euböa und auf dem Peloponnes mit Abreise bis zum 9. August 2021 die Möglichkeit einer kostenlosen Umbuchung oder Stornierung angeboten.
Individualreisende müssen in die Vertragsbedingungen ihres Fluges und ihrer gebuchten Unterkunft schauen. Grundsätzlich gilt: Wird ein Flug durchgeführt und steht eine Unterkunft zur Verfügung, ergibt sich kein Recht auf eine gebührenfreie Stornierung. (dpa)