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Darf mein Fitnessstudio einfach die Preise erhöhen?

Manche Fitnessstudios geben gestiegene Kosten an die Sportler weiter. Doch so einfach geht das nicht, sagt eine Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale.

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Wird das Pumpen plötzlich teurer, lohnt sich ein Blick in den Vertrag.
Wird das Pumpen plötzlich teurer, lohnt sich ein Blick in den Vertrag. © dpa-tmn

Steigende Energiekosten treffen auch die Sport- und Fitnessbranche. Einige Fitnessstudios versuchen deshalb, die Kosten an ihre Mitglieder weiterzugeben. „Es kommt darauf an, was und in welchem Wortlaut es im Vertrag steht“, sagt Alina Menold, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Ohne Weiteres dürften Fitnessstudios ihre Mitgliedsbeiträge für Bestandskunden nicht heraufsetzen.

„Preissteigerungen, die in den AGB gar nicht vorgesehen sind, sind unwirksam“, sagt Menold. Mitglieder müssten von Anfang an wissen, dass es überhaupt zu einer Preisanpassung oder -erhöhung kommen könnte. „Wenn eine solche Klausel fehlt, ist eine nachträgliche einseitige Preisanpassung unwirksam.“ Gibt es eine solche Klausel, sei zudem entscheidend, dass die einzelnen Kostenpunkte und deren Gewichtung in der Kalkulation der Mitgliedsbeiträge offen gelegt werden.

Grundsätzlich müsse eine Beitragserhöhung immer schriftlich mitgeteilt werden. „Wem also plötzlich und ohne Vorankündigung eine Pauschale oder sogar monatlich mehr abgebucht wird, sollte dem schriftlich widersprechen und die zu viel gezahlten Beträge unter Angabe einer Frist zurückfordern“, sagt Menold.

Bei einem Lastschriftmandat könne darauf hingewiesen werden, dass dieses nur für die vereinbarte Summe gelte. Ist die Beitragserhöhung allerdings rechtens und wurde korrekt mitgeteilt, haben Mitglieder laut der Verbraucherzentrale ein Sonderkündigungsrecht. (dpa)