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Der ewige Streit ums Erbe

Der Nachlass lässt sich bereits zu Lebzeiten regeln. Was möglich ist, haben Juristen am Lesertelefon erklärt.

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In einem Testament können klare Regeln getroffen werden. Wer es selbst erstellt, muss es handschriftlich verfassen und mit Datum sowie Unterschrift versehen.
In einem Testament können klare Regeln getroffen werden. Wer es selbst erstellt, muss es handschriftlich verfassen und mit Datum sowie Unterschrift versehen. © Silvia Marks/dpa

Mit ihrem Testament wollen sich viele Menschen nicht gern befassen. Versäumen sie es, greift die gesetzliche Erbfolge – was nicht immer in ihrem Sinne ist. Am Lesertelefon gab es viele Fragen zum Thema. Hier die Antworten der Notare Nadine Crenze aus Neustadt und Mathias Löhnert aus Chemnitz sowie Cornelia Blank, Fachanwältin für Erbrecht in Dresden.

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