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Grundsteuer: Erinnerung vom Finanzamt wäre unnötig

Im Landkreis haben die meisten Haus- und Grundstücksbesitzer ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Doch jetzt erhalten vermeintlich Säumige von der Behörde überraschend Post.

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Die meisten Grundstücksbesitzer in Mittelsachsen haben ihre Hausaufgaben gemacht und die Grundsteuererklärung abgegeben.
Die meisten Grundstücksbesitzer in Mittelsachsen haben ihre Hausaufgaben gemacht und die Grundsteuererklärung abgegeben. © Claudia Hübschmann

Von Jan Leissner und Cathrin Reichelt

Mittelsachsen. Dass die jetzt von den Finanzämtern versendeten Bescheide über Grundsteuerwert und Grundsteuermessbetrag bei Besitzern von Grundstücken und Häusern durchaus für Verdruss sorgen können, hat selbst Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann bei einer Rede in dieser Woche in Mittweida schon eingestanden.

Aber das bezog er darauf, dass einige Immobilienbesitzer in der Folge damit rechnen müssen, ab 2025 mehr Grundsteuer als bisher zu zahlen. Doch Ärger bereiten die Grundsteuererklärungen schon jetzt in Mittelsachsen einigen Steuerpflichtigen aus einem anderen Grund.

Ungemach vom Finanzamt

Für Ungemach sorgte bei mehreren Betroffenen, dass sie vom Finanzamt an die Abgabe der Erklärung erinnert wurden, obwohl sie dies längst erledigt hatten. Zudem wurde ihnen eine für sie womöglich teure Schätzung der Bemessungsgrundlagen für die Steuer angedroht, falls sie nicht reagieren.

„Unsicherheiten gehen dann zulasten des Eigentümers“, erklärte Jenny Polster, stellvertretende Geschäftsstellenleiterin im Finanzamt Döbeln, unlängst. Zudem könne das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Der beträgt 25 Euro pro angefangenen Monat ab 1. Februar.

Ein solches Erinnerungsschreiben erhielt auch eine Roßweinerin. Sie hatte die Grundsteuererklärung nicht online ausgefüllt, sondern Formulare genutzt, die ihr das Döbelner Finanzamt zugesandt hatte.

Die Unterlagen hatte sie fristgemäß abgegeben und auch einen entsprechenden Bescheid erhalten. Auf ihre Nachfrage beim Finanzamt, weshalb sie nun trotzdem an die Abgabe erinnert wurde, hieß es, es handle sich um einen Fehler im System.

In das habe die Mitarbeiterin dann eingegeben, dass die Roßweinerin ihrer Abgabepflicht bereits nachgekommen ist.

Erinnerung statt Bescheid

Und das ist offensichtlich in Mittelsachsen kein Einzelfall. Ein Frankenberger hat schon im vorigen Jahr die Grundsteuererklärung abgegeben, lange vor Ablauf der Abgabefrist Ende Januar 2023. Doch statt eines Bescheids erhielt auch er das Erinnerungsschreiben.

Was der Grund für diese fälschlicherweise versandten Schreiben ist, ist noch unklar. Genauso wie viele Betroffene es in den drei Finanzämtern des Landkreises gibt.

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Bestätigt wurde: Die Finanzämter Döbeln, Freiberg und Mittweida haben die Erinnerungsschreiben für das Grundvermögen an säumige Erklärungspflichtige versandt. Mit dem Versand der Schreiben zur Land- und Forstwirtschaft wurde begonnen.

Zudem erklärte eine Sprecherin des Finanzamtes Freiberg, dass die Erinnerungsschreiben nicht die abgelaufene Abgabefrist verlängern. Die Schreiben beinhalten den Hinweis, dass wegen Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe von Feststellungserklärungen die Festsetzung von Verspätungszuschlägen möglich ist.

Dabei sollten es nicht mehr so viele Grundsteuerpflichtige sein, welche die Erklärung tatsächlich noch schuldig sind. So sind laut der Finanzverwaltung zwischen 88 und 95 Prozent der erwarteten Erklärungen in den drei Ämtern eingegangen.

88 Prozent Abgabe im Amt Döbeln

An der Spitze liegt das Finanzamt Mittweida mit rund 54.000 eingegangenen Erklärungen (95 Prozent) vor dem Finanzamt Freiberg mit 53.000 (90 Prozent) und dem Amt Döbeln mit rund 28.000 Erklärungen (88 Prozent).

Für einen großen Teil der Erklärungen sind auch bereits die Grundsteuerwertbescheide ergangen: für das Finanzamt Freiberg rund 31.000, für das Amt Mittweida rund 30.000 und für das Döbelner Amt rund 14.000.

Zu den erlassenen Bescheiden liegen zudem tausende Einsprüche vor: im Finanzamt Freiberg rund 9.000, in Mittweida rund 7.000 und in Döbeln etwa 3.000. Diese Einsprüche werden laut Finanzverwaltung nun „nach und nach bearbeitet“.

Nur Einsprüche, die mit Einwendungen begründet werden, die bereits bei Gerichten anhängig sind, würden in der Bearbeitung zurückgestellt. (mit FP)