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Letzte Frist für Erklärung zur Grundsteuer

Das Döbelner Finanzamt verlängert den Abgabetermin. Danach droht Säumigen ein Verspätungszuschlag.

Von Cathrin Reichelt
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Bis 31. Januar haben die Grundstückseigentümer der Region ihre Feststellungserklärung zur Grundsteuer einreichen müssen. Jetzt hat das Döbelner Finanzamt die Frist verlängert
Bis 31. Januar haben die Grundstückseigentümer der Region ihre Feststellungserklärung zur Grundsteuer einreichen müssen. Jetzt hat das Döbelner Finanzamt die Frist verlängert © Symbolfoto: dpa

Region Döbeln. Bereits bis zum 31. Januar hätten Grundstückseigentümer die Feststellungserklärung zur Grundsteuer beim Döbelner Finanzamt einreichen müssen. Doch bisher fehlen noch reichlich zwölf Prozent von insgesamt 32.000 Erklärung.

„Deshalb versendet das Finanzamt Döbeln ab 15. Mai Erinnerungsschreiben an Eigentümer, die Grundbesitz im Altkreis Döbeln haben und bislang noch keine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts zum 1. Januar 2022 abgegeben haben“, sagt Jenny Polster, stellvertretende Geschäftsstellenleiterin im Finanzamt.

Schreiben maschinell erstellt

Das landeseinheitliche Standardschreiben werde maschinell erstellt und berücksichtige daher keine individuellen Besonderheiten einzelner Grundstücke.

„Es soll der Erinnerung dienen, eine bisher ausstehende Feststellungserklärung einzureichen“, so Jenny Polster. Hat das Grundstück mehrere Eigentümer, erhalte nur einer ein Erinnerungsschreiben.

Die Erklärungen können elektronisch beispielsweise über das Steuerportal der Finanzverwaltung „Elster“ oder, wenn dafür keine Möglichkeit besteht, in Papierform abgegeben werden.

Im Internet sind weitere Informationen, einschließlich der Schritt-für-Schritt-Ausfüllanleitung zu finden. Im Grundsteuerportal können zudem viele für die Erklärung erforderliche Angaben wie Gemarkung, Flurstücknummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert oder Ertragsmesszahl kostenlos abgerufen werden.

Außerdem ist im Finanzamt Döbeln eine Grundsteuer-Hotline geschaltet. „Selbstverständlich können Bürger auch zu den üblichen Öffnungszeiten im Finanzamt persönlich vorsprechen“, sagt Jenny Polster. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, sollte jedoch zuvor ein Termin vereinbart werden.

Schätzung ab 30. Juni

Bleibe die Feststellungserklärung trotz der Erinnerung auch nach dem 30. Juni aus, müsse das Finanzamt den Grundsteuerwert zur Sicherung der kommunalen Einnahmen ab dem Jahr 2025 schätzen.

„Unsicherheiten gehen dann zulasten des Eigentümers“, erklärt Jenny Polster. Zudem könne das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Der beträgt 25 Euro pro angefangenen Monat ab 1. Februar.