Es ist eine tragische Familiengeschichte, die ganz anders hätte verlaufen können. Trotzdem ist sie kein Einzelfall, denn etwa jedes vierte Kind in Sachsen wächst nur mit einem Elternteil auf. Das hat Folgen, wenn es ums Erben geht, wie Tim Hofmann, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen, erklärt. „Sterben Mutter oder Vater, die alleinerziehend sind, erben ausschließlich die Kinder. Das klingt einfach und nach wenig Klärungsbedarf. Doch es wird kompliziert, wenn die Kinder im Erbfall noch minderjährig sind“, so der Notar. Er berichtet über das Schicksal einer Alleinerziehenden und ihrer Kinder. Sie möchten nicht mit ihrem richtigen Namen genannt werden, obwohl der Fall lange zurückliegt.
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