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Gericht stärkt Dresdner Patchworkfamilien

Für Beitragsermäßigungen in der Kita müssen auch Halbgeschwister berücksichtigt werden.

Von Sandro Pohl-Rahrisch
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Auch Halbgeschwister müssen in Dresden kostenlos betreut werden, haben Richter entschieden.
Auch Halbgeschwister müssen in Dresden kostenlos betreut werden, haben Richter entschieden. © Frank Leonhardt/dpa

Die Frau bringt ein Kind mit in die neue Beziehung, der Mann auch. Beide bekommen anschließend zusammen ein gemeinsames Kind. Sogenannte Patchworkfamilien sind heutzutage nicht selten. Für die Dresdner Stadtverwaltung wurde dieses Familienmodell aber zum Problem.

Denn sie verlangte von einem Paar für das jüngste Kind Kita-Gebühren. Normalerweise ist die Betreuung des dritten Kindes einer Familie in Dresden kostenlos. Doch in diesem Fall erkannte die Stadt das gemeinsame Kind nicht als drittes, sondern „nur“ als zweites Kind an. Die Begründung: Die Mutter sei nicht die leibliche Mama des einen Kindes, der Vater nicht der leibliche Papa des anderen. Somit habe jeder Elternteil nur ein verwandtes Kind – das gemeinsame sei damit das zweite, so die Stadt. Das Paar klagte daraufhin.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen folgte der Zählweise der Stadtverwaltung nicht und hob am Dienstag ein erstinstanzliches Urteil des Dresdner Verwaltungsgerichtes auf. Elternsein sei nicht zwangsläufig über leibliche oder rechtliche Verwandtschaft definiert, so die Richter. 

Viel mehr spiele eine Rolle, ob und wie viele Kinder mit im gemeinsamen Haushalt lebten. Schließlich ziele die Dresdner Kita-Beitragssatzung darauf ab, Haushalte mit mehreren Kindern nicht stärker zu belasten. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Stadt kann aber innerhalb eines Monats gegen die Nichtzulassung Beschwerde erheben.