Merken

Gesetzliche Prüfung elektrischer Betriebsmittel

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen tragen in besonderem Maße Verantwortung.

Teilen
Folgen
NEU!
© janeb13

Sowohl im Rahmen des üblichen Publikumsverkehrs als auch bei normalen Arbeitsprozessen entstehen im Umfeld von elektrischen Geräten häufig Gefahrensituationen. Der ordnungsgemäße Zustand von elektrischen Betriebsmitteln ist deshalb ein Muss. Der Gesetzgeber hat mit der DGUV 3 eine Prüfvorschrift geschaffen, die der Erhöhung der Sicherheit von Mitarbeitern, Kunden und Publikum dient. 

Wer darf die Prüfung durchführen?

Die DGUV V3 darf nur von einer spezialisierten Elektrofachkraft oder einer zertifizierten Prüffachkraft durchgeführt werden. In manchen, vor allem größeren Unternehmen ist eine zugelassene Elektrofachkraft intern vorhanden. In den meisten mittleren und kleineren Unternehmen ist dies jedoch nur selten der Fall. Auch die meisten öffentlichen Einrichtungen und Institutionen, etwa Schulen und Kindergärten, verfügen oft nicht über eine interne Elektrofachkraft für die Durchführung der DGUV Prüfungen. In diesem Fall ist die Institution dazu verpflichtet, eine externe Elektrofachkraft mit der Prüfung der elektrischen Betriebsmittel zu beauftragen. Zahlreiche Elektrounternehmen, sind auf die Durchführung der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 spezialisiert. 

DGUV Vorschrift 3: Mehr Sicherheit In drei Schritten

Die DGUV Prüfung beinhaltet die Prüfung von ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmitteln und Arbeitsgeräten in Einrichtungen der unterschiedlichsten Art. Sie teilt sich in aller Regel in drei Schritte auf. Zunächst erfolgt die Sichtprüfung. Dabei stellen die zertifizierten Prüfer fest, ob bereits mit dem bloßen Auge Schäden oder Defekte am Gerät oder an der Anlage erkennbar sind. Auch die Überprüfung auf das Vorhandensein aller erforderlichen Beschriftungen gehört zur Sichtprüfung. Als Nächstes folgt die Messung der elektrischen Parameter. Die Prüffachkraft überprüft mit Messgeräten folgende Parameter: Berührungsstrom, Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand, Schutzleiterstrom, Differenzstrom, Ersatzleiterstrom. Nachdem alle Daten gemessen und abgespeichert wurden, führt die Prüfkraft eine Funktionsprüfung des Geräts oder der Anlage durch. Das Unternehmen oder die öffentliche Einrichtung erhält im Anschluss an die Prüfung ein Prüfprotokoll zum Nachweis der Prüfung. 

Wo wird geprüft?

Die Prüfung der ortsveränderlichen und ortsfesten Geräte findet direkt in den Betriebsräumen der Einrichtung statt. Grundsätzlich müssen überall dort, wo ortsveränderliche oder ortsfeste Betriebsmittel vorhanden sind, Prüfungen durchgeführt werden. Bei der Prüfung nach DGUV A3 werden vier Bereiche unterschieden. In Produktionsbetrieben und Industrieunternehmen prüfen die qualifizierten Fachkräfte unter anderem Anlagen und Maschinen, die mit Strom betrieben werden. In Bürogebäuden werden zum Beispiel Elektrogeräte und elektrische Arbeitsmittel geprüft. Das Gleiche gilt für öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten. Hierbei achten die Prüfer zudem auf Gefahren, die beispielsweise für spielende Kinder entstehen können. Auch in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen ist die Prüfung zwingend vorgeschrieben. Hier achten die Prüfer besonders auf die Betriebssicherheit von elektrischen medizinischen Spezialgeräten. 

Welche Prüffristen gelten?

Die DGUV 3 Prüfung erfolgt nach festgelegten Prüffristen. Gefährliche Geräte müssen alle sechs Monate, alle anderen Geräten oder Anlagen alle 12 bzw. 24 Monate einer Prüfung unterzogen werden. Die Häufigkeit der Prüfung hängt im Wesentlichen vom Gefahrenpotenzial des Geräts / der Anlage ab. Das Gefahrenpotenzial wird einerseits bei der ersten Inbetriebnahme, andererseits jedoch auch bei jeder durchgeführten Prüfung neu definiert. Der verantwortliche Prüfer legt die Prüffrist für jedes Gerät im Prüfprotokoll fest. Wer unsicher ist, findet die entsprechenden Informationen somit jederzeit im Protokoll.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit dem externen Redakteur M. Neumann.