Dresden. Befunde, Rezepte, Arztbriefe: Wer im entscheidenden Moment danach sucht, wird selten fündig. Das soll sich mit der elektronischen Patientenakte ändern: Sie ermöglicht sowohl Versicherten als auch Ärzten per Smartphone oder PC einen schnellen Überblick über alle wichtigen Dokumente.
Seit Anfang des Jahres sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten die E-Akte zur Verfügung zu stellen. Allerdings wird das Angebot bisher nur sehr zögerlich genutzt, wie eine Umfrage von Sächsische.de zeigt. Die AOK Plus verweist auf rund 1.700 registrierte Nutzer in Sachsen und Thüringen, die Barmer auf gerade mal 300 in Sachsen. Am größten ist die Akzeptanz offenbar unter den Versicherten der TK: Hier nutzen bereits über 2.900 sächsische Versicherte die E-Akte, bundesweit sind es rund 150.000.
Die anderen befragten Kassen konnten keine expliziten Zahlen für Sachsen nennen. Die Knappschaft hat demnach insgesamt mehr als 9.000 Nutzer, die IKK classic knapp 900. Bei der DAK liegt die Anzahl nach eigenen Angaben „im niedrigen vierstelligen Bereich.“
Nur wenige Praxen machen mit
Die Kassen begründen die verhaltene Nachfrage vor allem mit den eingeschränkten Funktionen und der vergleichsweise geringen Anzahl von Praxen, die mit der E-Akte arbeiten können. Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) räumt ein, dass längst nicht alle Ärzte und Psychotherapeuten über die nötige technische Ausstattung verfügen. „Die Hersteller der technischen Komponenten konnten nicht wie geplant liefern, zum Teil fehlte es sogar an der Zulassung“, sagt KVS-Vorstandschef Dr. Klaus Heckemann. Auf Drängen der Ärzteschaft hat das Bundesgesundheitsministerium deshalb die Frist für die Pflicht zur E-Akte bis Ende September verlängert.
Doch selbst wenn die neuen Termine eingehalten werden: Ein kleiner Teil der sächsischen Ärzte und Psychotherapeuten verweigert sich den Vorgaben. „Etwas 300 Praxen lehnen den Anschluss an die Telematik-Infrastruktur ab“, sagt Heckemann. Darunter seien ältere Kollegen, die in absehbarer Zeit in den Ruhestand gehen. Andere hätten Bedenken zum Datenschutz bzw. Vorbehalte gegenüber der Technik oder den Kosten. Unabhängig vom Grund sei die KVS verpflichtet, diesen Kollegen das Honorar zu kürzen – bereits seit März 2020 um 2,5 Prozent. Ohne E-Akte erhöht sich dieser Satz ab Oktober auf 3,5 Prozent.
Für „erheblichen Frust in der Ärzteschaft“ hätten auch die Probleme bei der Ausgabe des elektronischen Heilberufeausweises gesorgt, sagt Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Landesärztekammer. Der Ausweis ist ebenfalls Voraussetzung für die Nutzung der E-Akte.