Leben und Stil
Merken

Gesetzliche Kasse wird für Beamte in Sachsen attraktiver

Der Freistaat zahlt künftig einen Zuschuss. Dadurch haben Beamte erstmals eine echte Wahlfreiheit in Sachen Krankenversicherung.

Von Kornelia Noack
 1 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Gesetzlich oder privat? Beamte haben die Wahl.
Gesetzlich oder privat? Beamte haben die Wahl. © Jens Kalaene/dpa

Wer in Deutschland verbeamtet werden will, muss sich vorab für eine gesetzliche oder private Kasse entscheiden. Bislang wählt der Großteil der Beamten die Privatversicherung. Denn in einer gesetzlichen Kasse müssen Beamte den Beitrag bisher komplett selbst tragen – auch den Arbeitgeberanteil, der bei Angestellten die Hälfte des Gesamtbeitrags beträgt. Die Entscheidung ist in der Regel später auch nicht mehr rückgängig zu machen.

Der sächsische Landtag stimmte nun dafür, dass ab Januar 2024 neue Beamte einen pauschalen hälftigen Arbeitgeberanteil bekommen, wenn sie sich vor der Verbeamtung für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Beamte, die derzeit bereits gesetzlich versichert sind, werden ebenfalls ab Januar finanziell entlastet, indem sie dann auch von der pauschalen Beihilfe profitieren.

„Die Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst können sich nun ohne persönliche Nachteile für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheiden“, sagt Rainer Striebel, Vorstandsvorsitzender der AOK Plus. Damit hätten Beamtinnen und Beamte in Sachsen endlich eine echte Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung.

Rainer Striebel: „Sachsen vermeidet mit der Beihilfe auch einen Wettbewerbsnachteil um Fachkräfte. Denn in Thüringen und Brandenburg ist sie längst eingeführt.“ (rnw)