Seit Monaten schon warnen die niedergelassenen Ärzte in Sachsen davor, dass sie Patienten nicht mehr ausreichend behandeln können, falls sich ihre Vergütung nicht verbessert. Doch die Hoffnung auf eine deutliche Honorarsteigerung im nächsten Jahr wurde enttäuscht. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben sich bei den jüngsten Finanzierungsverhandlungen auf eine Steigerung von 3,85 Prozent für das Jahr 2024 verständigt. Gefordert hatte der KBV 10,2 Prozent, die Kassen hatten 2,1 Prozent angeboten.
In der Steigerung sollen nach Ansicht der Krankenkassen ein Ausgleich der steigenden Praxiskosten sowie ein Inflationsausgleich enthalten sein, wie das Ärzteblatt in seiner Online-Ausgabe berichtet. Demnach sei das Ergebnis erst nach langem internen Ringen innerhalb beider Seiten zustande gekommen. Nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbands macht die Erhöhung einen Honorarzuschlag von rund 1,8 Milliarden Euro aus. Die KBV spricht von rund 1,6 Milliarden Euro mehr.
Enttäuschung in Sachsen
Aus Sachsen kommt scharfe Kritik. „Das Ergebnis ist schlichtweg eine Missachtung der Leistungen der ambulant tätigen Vertragsärzte und Psychotherapeuten. Ich bin enttäuscht“, sagt Dr. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS). Die Steigerung von 3,85 Prozent decke weder die Kosten, die in den Praxen durch die Inflation massiv gestiegen sind, noch senke sie den Kostendruck durch die seit Jahren andauernde Unterfinanzierung.
Schon im Vorfeld hatte Sachsens Kassenärzte-Chef auf die Notlage in den Praxen aufmerksam gemacht, die die gestiegenen Kosten der vergangenen Monate aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. "Viele niedergelassenen Ärzte hören dann lieber ganz auf. Auch für junge Mediziner wird die ambulante Versorgung unattraktiver“, so Heckemann. In Sachsen seien derzeit 430 Hausarzt- und 57 Facharztstellen unbesetzt. Auch Medizinische Fachangestellte würden die Praxen in Richtung Krankenhäuser verlassen, weil sie dort besser verdienen. "Es bleibt fraglich, ob Patienten alles, was ihnen zusteht, weiterhin in Anspruch nehmen können", so Heckemann.
Unterschiede in den Vergütungen
Schon über Jahre laufen die Vergütungen im ambulanten Sektor den für die Krankenhäuser tarifvertraglich festgelegten Gehaltssteigerungen massiv hinterher. Laut KVS sei die Vergütung für ambulante Ärzte zwischen 2019 und 2023 um 7,9 Prozent gestiegen. Bei der tariflichen Entlohnung von Ärzten zum Beispiel in kommunalen Kliniken seien es dagegen in derselben Zeit 11,1 Prozent gewesen, bei den Medizinischen Fachangestellten 14,3 Prozent. Mit der aktuellen Festlegung verstärken sich nochmals die Unterschiede, so Heckemann.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, sagte dem Ärzteblatt: "Ein Honoraranstieg von 3,85 Prozent ist üppig, aber angesichts von Inflationsentwicklung und Fachkräftemangel sachgerecht.“