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SOE: Wie geht es mit der Masern-Impfpflicht weiter?

Seit März 2020 gilt das Gesetz. Nun endet die Übergangszeit für den Nachweis. Ohne kann es teuer werden. Bei 84 Kinder gibt es Unklarheiten.

Von Heike Sabel
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Ein Piks, der seit März 2020 Pflicht ist: Die Masernimpfpflicht gilt für Schulen, Kitas und das Gesundheitswesen.
Ein Piks, der seit März 2020 Pflicht ist: Die Masernimpfpflicht gilt für Schulen, Kitas und das Gesundheitswesen. © dpa

Die ersten Corona-Fälle im Landkreis rückten die Maserimpfpflicht in den Hintergrund. Die wurde am 1. März 2020 für Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen eingeführt. Nach zweieinhalb Jahren ist nun die mehrfach verlängerte Übergangsfrist für den Nachweis zu Ende. Was bedeutet das, wen betrifft die Pflicht, was wird mit Ungeimpften und was ist mit der Ärztin, die ein Impfzertifikat gefälscht haben soll?

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