Die ersten Corona-Fälle im Landkreis rückten die Maserimpfpflicht in den Hintergrund. Die wurde am 1. März 2020 für Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen eingeführt. Nach zweieinhalb Jahren ist nun die mehrfach verlängerte Übergangsfrist für den Nachweis zu Ende. Was bedeutet das, wen betrifft die Pflicht, was wird mit Ungeimpften und was ist mit der Ärztin, die ein Impfzertifikat gefälscht haben soll?
In diesem Artikel:
- Wer ist von der Masern-Impfpflicht betroffen?
- Wie muss der Nachweis erfolgen?
- Wer kontrolliert die Impfung?
- Was bedeutete die Übergangsfrist?
- Wie lange dauert die Prüfung?
- Was passiert mit den Kindern?
- Was passiert mit Ungeimpften?
- Wer muss weiterhin die Masernimpfung vorweisen?
- Wer muss sich nicht impfen lassen?
- Wann steht die Ärztin vor Gericht, die Impfzertifikate gefälscht haben soll?