Drei Jahre ist es her, dass das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil gefällt hat: Beihilfe zum Suizid ist nicht strafbar. Jeder habe ein selbstbestimmtes Recht auf Sterben und dürfe dafür Hilfe in Anspruch nehmen, so die Richter. Einen gesetzlichen Rahmen für die Anwendung des Paragrafen 217 Strafgesetzbuch gibt es jedoch bislang nicht.
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