Weniger Rente wegen Pflege ist kein Muss

Gabriele und Reinhard Funke sind ein Ehepaar wie viele. Seit über 30 Jahren verheiratet. Drei Söhne. Reihenhauswohnung in Graupa. So weit so üblich. Doch ihre Krankheit und ein behinderter Sohn unterscheiden die Funkes von vielen anderen.
Gabriele Funke leidet an Multipler Sklerose. Es ging ihr schon schlechter, bei der Krankheit weiß man nie, wann der nächste Schub kommt. Vor fünf Jahren wurde Gabriele Funke aufgrund ihrer Krankheit Erwerbsunfähigkeit-Rentner, seit einem Jahr ist sie "richtige" Rentnerin. Ihr Mann ist inzwischen auch Rentner. Seit 2014 hatte er verkürzt gearbeitet. Damals war es ihr schlechter gegangen. Ihr zu helfen, das war ihm die finanzielle Einbuße, auch für die spätere Rente, wert. "Es war damals eine gefühlsmäßige Entscheidung", sagt Reinhard Funke, der bei DHL als Dispatcher gearbeitet hatte. Der Sohn arbeitet in einer Behindertenwerkstatt und wohnt zuhause.
Etliche Zeit später erfuhr Reinhard Funke in einer Wandergruppe, in der sich Behinderte und Angehörige austauschen, etwas, was das Leben der Funkes veränderte. Die Einbußen, die er für seine Frau und auch seinen Sohn in Kauf genommen hatte, mussten nicht sein. Jedenfalls nicht in der Höhe. Denn die Krankenkasse des Gepflegten errechnet dessen Pflegebedarf, der dann einem Einkommen gleichgesetzt wird, für den es Rentenpunkte gibt. Bei Reinhard Funke ergab das für seine Frau und seinen Sohn 774,67 Euro. "Das machte sich später schon in der Rente bemerkbar", sagt er und will dieses Wissen weitergeben. "Damit es anderen nutzt und sie keine Zeit verlieren." Die Deutsche Rentenversicherung will damit die Rentenminderung durch die reduzierte berufliche Tätigkeit zumindest teilweise ausgleichen, sagt Pressesprecherin Katja Braubach.
Was sagt die Deutsche Rentenversicherung
- Wer Angehörige oder Bekannte in häuslicher Umgebung pflegt und nicht mehr oder nur eingeschränkt erwerbstätig sein kann, kann aufgrund dieser Pflegetätigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein. Die Beiträge zahlt auf Antrag die Pflegekasse der zu pflegenden Person.
- Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So sind Pflegepersonen versicherungspflichtig, wenn sie eine oder mehrere Personen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen. Die Pflege muss wenigstens 10 Stunden wöchentlich verteilt auf zwei Tage in der Woche ausgeübt werden.
- Neben der Pflege darf eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit mit bis zu 30 Stunden pro Woche ausgeübt werden. Bei über 30 Stunden zahlt die Pflegekasse keine Beiträge in die Rentenversicherung ein.
- Die Höhe der Beiträge und der damit verbundenen monatlichen Rente hängt vom Pflegegrad und der bezogenen Pflegeleistung ab.
- Weitere Informationen enthält diese Broschüre.
Noch einen Hinweis bekam Reinhard Funke. Wieder spät, aber nicht zu spät. Zunächst bezog er seit Oktober 2018 normale Rente. Seit 1. Dezember 2019 bekommt er nur noch eine Teilrente, hat aber unterm Strich mehr raus. Die Teilrente sind 99 Prozent der regulären, dafür aber bezahlt die Pflegekasse seiner Frau und seines Sohne seine Renten- und Unfallversicherung. Das wurde zwar nicht rückwirkend genehmigt, ging aber dann ganz schnell, sagt er.
Ein Angebot für Reiselustige
Inzwischen wissen Gabriele und Reinhard Funke aufgrund ihrer Kontakte, ihres regen gesellschaftlichen Lebens und nicht zuletzt durch die Lebenshilfe, bei der sie arbeitete und in der er immer noch engagiert ist, viel und geben das gern weiter. Auch den Tipp mit den Costa Kreuzfahrten. In wessen Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B vermerkt ist, dessen Begleitperson - dafür steht das B - darf in der gleichen Kabine kostenlos mitreisen. Die Kreuzfahrten-Zentrale in Hamburg bestätigt das. Wie oft das schon genutzt wurde, kann zwar nicht gesagt werden, aber Kommunikationsmanagerin Hanja Maria Richter weiß: "Das Angebot wird gerne angenommen und wir haben viele Stammkunden."
Wer jetzt denkt, da machen die Funkes ja richtig was gut, der sollte ein Stück weiter denken. Wenn ihr Sohn zum Beispiel ein verlängertes Wochenende mit einer Gruppe einen Ausflug macht, werden schon mal schnell 700 Euro fällig. Das zählt dann als Vertretungspflege. "Da merkt man, wie teuer Pflege ist", sagt Reinhard Funke. Dass seine Pflege von Frau und Sohn unbezahlbar ist, weiß er. Und auch, dass Familie und Geld zwei verschiedene Dinge sind.
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