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Was tun, wenn die Krankenkasse teurer wird?

Für viele gesetzlich und privat Versicherte in Sachsen steigen 2023 die Beiträge. Am Telefon beantworteten Experten Fragen.

Von Kornelia Noack
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Die Spargroschen der Krankenkassen sind fast aufgebraucht. Viele erhöhen deshalb ihre Beiträge.
Die Spargroschen der Krankenkassen sind fast aufgebraucht. Viele erhöhen deshalb ihre Beiträge. © dpa/Peter Kneffel

Als letzte große Krankenkasse in Sachsen hat die Barmer am Mittwoch bekannt gegeben, wie ihr Zusatzbeitrag ab Januar ausfallen wird. Für die rund 318.000 Versicherten werden die Beiträge nicht steigen. Auch 2023 beträgt der Zusatzbeitrag der Kasse 1,5 Prozent und der Gesamtbeitrag 16,1 Prozent vom Bruttoeinkommen.

Für die meisten gesetzlich und privat Versicherten dagegen wird die Krankenkasse ab Januar allerdings teurer. So erhöht die AOK Plus für die mehr als zwei Millionen Versicherten in Sachsen ihren Gesamtbeitrag von 15,8 auf 16,1 Prozent. Der Beitrag bei der IKK classic steigt von 15,9 auf 16,2 Prozent, bei der DAK Gesundheit von 16,1 auf 16,3 Prozent. Von den großen Kassen am günstigsten ist die Techniker Krankenkasse, die ihren Beitragssatz von 15,8 Prozent nicht erhöht.

Doch lohnt sich ein Wechsel, und was ist zu beachten? Wie können Privatversicherte ihre Beiträge senken? Claus Beck von der AOK Plus, Stephan Caspary vom Verband der Privaten Krankenversicherung und Peter Klipp von der Stiftung Warentest haben beim Telefonforum Fragen von Lesern dazu beantwortet.

Ich habe gelesen, dass es ein Sonderkündigungsrecht gibt, wenn der Beitrag erhöht wird. Wie funktioniert das?

Beim Sonderkündigungsrecht entfällt die zwölfmonatige Bindungsfrist. Sie können bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wurde. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Wenn Sie sich bis Ende Januar bei Ihrer derzeitigen Krankenkasse abmelden, sind Sie ab 1. April Mitglied in der neuen. Sie erhalten ein Schreiben, in dem Ihnen Ihr Mitgliedschaftsbeginn mitgeteilt wird. Wenn Sie gleich ein Passbild einreichen, ist auch die neue Chipkarte schnell bei Ihnen. Es gibt aber eine Ausnahme bei freiwillig Versicherten: Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht, wenn ein spezieller Wahltarif zur Absicherung des Krankengeldes abgeschlossen wurde. Dann ist die dreijährige Bindungsfrist einzuhalten.

Kann ich meine Kasse nur wechseln, wenn der Beitrag erhöht wird?

Nein. Seit knapp zwei Jahren ist es generell einfacher zu wechseln. Sie müssen lediglich zwölf Monate Mitglied in Ihrer Kasse gewesen sein. Dann wählen Sie eine neue und melden sich dort an. Die Wechselmodalitäten übernimmt die neue Krankenkasse. Sie müssen aber Ihren Arbeitgeber über den Wechsel informieren.

Ich bin als Selbstständige freiwillig versichert. Kann ich wie bei den Privaten auf Leistungen verzichten oder einen Selbstbehalt vereinbaren, um damit Beiträge zu sparen?

Das geht leider nicht. Bei freiwillig Versicherten wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Beitragsberechnung herangezogen. Sparen können Sie eventuell ein wenig, wenn Sie in eine Kasse mit niedrigerem Zusatzbeitrag wechseln.

Mein Privatversicherer hat den Beitrag ziemlich erhöht. Ich überlege, zu kündigen und mir einen anderen Versicherer zu suchen. Was sagen Sie?

Der Wechsel lohnt sich in der Regel nicht. Sie müssten einen Neuvertrag mit neuen Gesundheitsfragen abschließen. Dabei sind Sie verpflichtet, Vorerkrankungen anzugeben, was zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen führen kann. Wenn Sie Ihren Vertrag bereits vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen hatten, verlieren Sie zudem die Altersrückstellungen, die Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer gebildet haben. Besser ist: Fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach einem günstigeren Tarif.

Mein Mann ist Rentner und privat versichert. Die Beiträge belasten unser Familienbudget inzwischen sehr. Was kann er tun, um den Beitrag zu reduzieren?

Er sollte das Gespräch mit seinem Versicherer suchen. Er hat auf alle Fälle ein gesetzlich verbrieftes Wechselrecht nach Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz. Das bedeutet, er kann innerhalb des Unternehmens in einen günstigeren, gleichartigen Tarif wechseln. Gesundheitsfragen muss er nicht beantworten. Es sei denn, der angebotene Tarif enthält Mehrleistungen, diese kann er aber abwählen. Auch ein Leistungsverzicht würde den Beitrag verringern, aber das ist gerade im Rentenalter genau zu überlegen. Vielleicht kann er den Selbstbehalt etwas erhöhen. Möglich ist auch der Standardtarif, der in etwa die gesetzlichen Krankenkassen abbildet.

Ich gehe auf das Rentenalter zu und möchte meinen Beitrag in der Privatversicherung senken. Was raten Sie?

Zunächst gibt es einige automatische Beitragsentlastungen. So fällt mit dem 60. Lebensjahr der gesetzlich vorgeschriebene Zehn-Prozent-Zuschlag weg, der für die Stabilisierung der Beiträge im Alter erhoben wird. Mit Beginn der Altersrente entfällt dann der Anteil für das Krankentagegeld und Sie erhalten einen Zuschuss des Rententrägers von 7,95 Prozent Ihrer Rente. Diesen Zuschuss beantragen Sie am besten zusammen mit Ihrer Rente.

Ich bin freiwillig versichert. Meine Beiträge werden aus den Vorjahren ermittelt. Wenn mein Einkommen höher ausfällt, muss ich nachzahlen. Hatte ich weniger, wurde mir nichts erstattet.

Seit 2018 werden die Beiträge vorläufig festgesetzt. Erst, wenn die Steuererklärung für das entsprechende Jahr vorliegt, werden anhand des ausgewiesenen Einkommens die Beiträge endgültig erhoben. Damit kann es zu Nachzahlungen, aber auch Erstattungen kommen. Sprechen Sie mit Ihrer Kasse.

Kann ich einen Tarifwechsel von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen?

Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder an den Bundesverband der Versicherungsberater. Unter www.bvvb.de finden Sie einen honorarpflichtigen Versicherungsberater in Ihrer Nähe.

Ich bin 54, angestellt und privat versichert. Nächstes Jahr gehe ich in Teilzeit. Kann ich in die Gesetzliche wechseln?

Ja, aber nur bis zu Ihrem 55. Geburtstag, und wenn Ihr Einkommen 2023 unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.600 Euro liegt. Dann werden Sie wieder versicherungspflichtig. Zum Entgelt zählen auch regelmäßige Sonderzahlungen wie Prämien, Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Waren Sie bereits am 31. Dezember 2012 privat versichert, gilt die besondere Lohngrenze von 59.850 Euro brutto im Jahr.

Ich bin bei meinem Mann familienversichert, will aber im nächsten Jahr stundenweise arbeiten. Muss ich mich dann selbst versichern?

Das hängt vom Verdienst ab. Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung bleiben 2023 bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro monatlich unberücksichtigt.

Ändert sich der Freibetrag für die Betriebsrente 2023?

Ja. Er steigt von 164,50 Euro auf 169,75 Euro monatlich. Erst oberhalb dieses Freibetrages zahlen Sie Ihre Beiträge – den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent plus den Zusatzbeitrag Ihrer Kasse. Wenn Sie mehrere Betriebsrenten haben, werden diese zusammengezählt. Wichtig ist auch, dass der Freibetrag ausschließlich für die Krankenversicherung und nicht für die Pflegeversicherung gilt sowie nur für Pflichtversicherte und nicht für freiwillig Versicherte.

Die Stiftung Warentest hat Krankenkassen und ihre Leistungen verglichen: www.test.de/krankenkassen