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Strafe folgt nur 20 Stunden nach bewaffnetem Diebstahl

Ein polnischer Marktkauf-Dieb wird im beschleunigten Verfahren verurteilt. Ins Gefängnis muss er aber nicht.

Von Frank Thümmler
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Symbolbild © David-Wolfgang Ebener/dpa (Symbolbild)

Auch in Deutschland kann die Strafe auf dem Fuße folgen, sagte Oberstaatsanwalt Sebastian Matthieu in seinem Plädoyer zu einem 31-jährigen polnischen Angeklagten, der am Dienstagnachmittag auf der Anklagebank des Görlitzer Amtsgerichts saß.

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