Schwarzgearbeitet und falsche Corona-Tests vorgelegt

Zu lange im Schengen-Raum aufgehalten, ohne Genehmigung gearbeitet und gefälschte Corona-Tests vorgelegt - das alles sind Gründe, weshalb drei Ukrainerinnen im Alter von 49, 46 und 38, ein 28-jähriger Georgier sowie zwei Ukrainer im Alter von 44 und 27 wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz von der Bundespolizei angezeigt wurden. Darüber informiert Bundespolizei-Sprecher Michael Engler.
Die 49 und 46 Jahre alten Ukrainerinnen waren 194 Tage beziehungsweise 70 Tage zu lange in den Niederlanden geblieben und hatten somit die zulässige Aufenthaltsdauer
wesentlich überschritten. Die beiden hätten so nicht nach Deutschland kommen
oder durchreisen dürfen. Der mitgereisten 38-Jährigen wird vorgeworfen, während
ihres Aufenthaltes einer unerlaubten Erwerbstätigkeit nachgegangen zu sein. Auch
dem 28-Jährigen wurde die falsche Berechnung des Aufenthaltszeitraumes oder
Nachlässigkeit zum Verhängnis. Er war bereits elf Tage in Polen "überfällig",
reiste aber dennoch ins Bundesgebiet ein.
Obwohl die notwendigen negativen Corona-Testergebnisse fehlten, waren der
44-Jährige sowie der 27-Jährige eingereist.
Die angezeigten Drittstaatsangehörigen sind am Montagabend beziehungsweise am Dienstagmorgen auf der Autobahn zwischen den Anschlussstellen Kodersdorf und Görlitz in verschiedenen Fahrzeugen angetroffen worden. Der Georgier wurde schließlich
zurückgeschoben, die ukrainischen Staatsangehörigen sind zum Teil schon
ausgereist beziehungsweise werden das am Dienstag noch tun.
Fahrerwechsel endet mit Anzeige
Bundespolizisten haben am Montagnachmittag auf dem Autobahnrastplatz Wiesaer Forst an der A4 einen zuvor in Richtung Polen fahrenden ukrainischen Mercedes GLK gestoppt, dessen Fahrerin das Auto nicht hätte fahren dürfen. Hinter dem Steuer saß nämlich eine 27-jährige Fahrerin aus Rumänien, die nur einen britischen Lernführerschein besaß, teilt Engler mit.
Der ebenfalls anwesende Fahrzeughalter, ein 34-jähriger Rumäne, erklärte, dass er erst vor kurzem seine Bekannte hinter das Lenkrad gelassen habe. Der Fahrerwechsel endete schließlich für beide mit einer Anzeige wegen des Verdachts des Fahrens beziehungsweise des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. (SZ)