Winfried Stöcker wehrt sich gegen einen Strafbefehl, den die Generalstaatsanwaltschaft Lübeck gegen den Labormediziner verhängt hat. Anlass für diese Entscheidung bildete die Impfaktion am Flughafen Lübeck Ende November 2021. Dort wurde ein Antigen gegen das Corona-Virus mehreren Freiwilligen verabreicht. Das Antigen hatte Stöcker entwickelt. Es hatte aber nicht das aufwendige Zulassungsverfahren durchlaufen. Stöcker berief sich immer auf die Therapiefreiheit des Arztes.
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