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Görlitz: Bundespolizei treibt Geldstrafen bei Grenzkontrollen ein

Ein 31-jähriger Mann stand mit über 2.000 Euro in der Kreide beim deutschen Staat. Jetzt beglich er seine Schuld und konnte weiterfahren. Für andere endete Ostern im Gefängnis.

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Die Grenzkontrollen haben viele Wirkungen.
Die Grenzkontrollen haben viele Wirkungen. © Lino Mirgeler/dpa

Ein schöner Nebeneffekt der verstärkten Grenzkontrollen seitens der Bundespolizei für die Staatskasse sind das Eintreiben von ausstehenden Strafzahlungen.

Am Ostermontag legte beispielsweise ein 31-Jähriger 2.137 Euro auf den Tisch. Er war zuvor von Beamten an der Görlitzer Stadtbrücke kontrolliert worden. Dabei bemerkten die Bundespolizisten, dass er auf der Fahndungsliste stand: Er hatte noch nicht seine Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis beglichen. Nachdem er die Summe gezahlt hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen.

Das galt nicht für einen 61-Jährigen. Ihn trafen Bundespolizisten bereits am Gründonnerstag auf dem Görlitzer Bahnhof an. Gleich dreimal stand er auf der Fahndungsliste. So hatte er Strafbefehle wegen Erschleichens von Leistungen, wegen Körperverletzung und wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort erhalten. Rund 2.700 Euro hätte er gebraucht, um den Gang ins Gefängnis abzuwenden. Doch sein Geld reichte nicht ganz. Nun sitzt er in einer Justizvollzugsanstalt ein.

Damit nicht genug. Auch ein 53-jähriger Deutsche sitzt seit Ostermontag im Gefängnis, weil er seine Strafen wegen Diebstahls geringwertiger Sachen nicht bezahlen konnte. Die Staatsanwaltschaften Köln und Düsseldorf suchten daher nach ihm. Die Bundespolizei erwischte den Mann auf der Uferstraße in Görlitz bei einer Kontrolle.

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Schließlich endete auch für einen 28-Jährigen der Ostersonntag hinter den Mauern des Gefängnisses. Als Bundespolizisten ihn in der Nacht auf der Stadtbrücke in Görlitz antrafen, bemerkten sie bei der Überprüfung seiner Personalien einen offenen Untersuchungshaftbefehl. Gegen den Mann wird wegen des Verdachts ermittelt, an einem Diebstahl mit Waffen beteiligt gewesen zu sein. Der Ermittlungsrichter am Görlitzer Amtsgericht schickte den 28-Jährigen daher in Untersuchungshaft.