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Hilft das Schrottimmobilien-Urteil gegen Spekulanten?

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, wann marode Gebäude saniert werden müssen. Görlitz hat das nun geprüft.

Von Thomas Mielke & Ingo Kramer
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So weit soll es nicht überall kommen: Das einsturzgefährdete Haus Landeskronstraße 34 in Görlitz wurde im März 2017 abgerissen.
So weit soll es nicht überall kommen: Das einsturzgefährdete Haus Landeskronstraße 34 in Görlitz wurde im März 2017 abgerissen. ©  Archivfoto: Nikolai Schmidt

Das sogenannte Schrottimmobilien-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Oktober (Aktenzeichen V ZR 225/20) hat für Aufsehen gesorgt: Er hat entschieden, dass Eigentümer von maroden Immobilien diese nicht einfach verfallen lassen, sondern sie sanieren beziehungsweise die Sanierung auf ihre Kosten zulassen müssen, wenn einzelne (Mit-)Eigentümer das wollen.

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