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Achtung, Bußgeld-Falle! Was Fotografen bei Drohnen-Flügen dürfen und was nicht

Nach einem dienstlichem Einsatz auf dem Görlitzer Altstadtfest bekommt ein Drohnen-Fotograf Post und ärgert sich. Die SZ hat die Rechtslage recherchiert.

Von Marc Hörcher
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Symbolbild eines Drohnenflugs.
Symbolbild eines Drohnenflugs. © Claudia Hübschmann / SZ-Archiv

Ein Görlitzer Unternehmer, der in diesem Bericht lieber anonym bleiben möchte, hat sich kürzlich bei Facebook sehr arg aufgeregt. "Plötzlich erhalte ich eine Strafe für nichts", monierte er dort. Er soll ein Bußgeld von rund 510 Euro zahlen, weil er auf dem Görlitzer Altstadtfest mit einer Foto-Drohne im Einsatz war. Laut der Landesdirektion Sachsen hat er dabei verschiedene Regeln missachtet. Er fühlt sich ungerecht behandelt. Dabei ist die Gesetzeslage eindeutig. Nicht jeder Drohnen-Pilot darf auf öffentlichen Veranstaltungen munter drauflos filmen. Die SZ erklärt, was es zu beachten gilt.

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