Asylbewerber im Kreis Görlitz werden künftig arbeiten müssen. Das am Dienstag in Kraft getretene Rückführungsverbesserungsgesetz des Bundes macht das möglich. Wie das Görlitzer Landratsamt am Donnerstagabend ankündigte, sollen bis zum Sommer ausreichend Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber im Kreis gefunden werden. Grundlage ist ein Integrationskonzept des Landkreises. Das hatte der Kreistag beschlossen, es werde jetzt entsprechend fortgeschrieben.
Wie Susanne Lehmann, Leiterin des Büros von Landrat Meyer mitteilt, spreche der der Kreis Görlitz in den kommenden Wochen mit staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern sowie den Städten und Gemeinden und den Arbeitgeberverbänden wie Kreishandwerkerschaft, Industrie- und Handelskammer im Dreiländereck, um die Bedingungen für diese Tätigkeiten zu klären. Ausgeschlossen bleibt der Einsatz in der Privatwirtschaft.
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Die Diakonie St. Martin in Rothenburg wird als einer der ersten Einsatzorte starten. Gespräche zwischen dem Landkreis und der Diakonie haben bereits stattgefunden. Hier könnten Asylbewerber die Mitarbeiter bei der Essensausgabe und in der Wäscherei unterstützen sowie die Begleitung bei Spaziergängen ermöglichen. "Ich bin überzeugt, dass dies einen positiven Beitrag zur Integration und Akzeptanz von Asylbewerbern in der Bevölkerung leisten kann", teilt der Görlitzer Landrat Stephan Meyer (CDU) mit. Für diese verpflichtende Arbeit bekommen die Asylbewerber 80 Cent je Stunde zusätzlich zu den anderen Leistungen.
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Bereits am Mittwoch hatte der Kreis Bautzen angekündigt, verpflichtende Arbeiten für Asylbewerber und Geduldete einzuführen. Wie das Landratsamt Bautzen mitteilte, plane das Ausländeramt ein Pilotprojekt, „um im Verfahren befindliche und geduldete Asylsuchende in gemeinnützige Tätigkeiten zu bringen“.