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Görlitz: Autofahrer fährt Fußgänger auf Zebrastreifen um

Der Unfall geschah am Kreisverkehr Bahnhofstraße/Krölstraße. Doch auch auf der Autobahn gab es Arbeit für die Polizei.

Von Ingo Kramer
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Am Kreisverkehr an der Bahnhofstraße/Krölstraße in Görlitz passierte am Montag ein Verkehrsunfall.
Am Kreisverkehr an der Bahnhofstraße/Krölstraße in Görlitz passierte am Montag ein Verkehrsunfall. © Archivfoto: Pawel Sosnowski

Am Montagabend, gegen 20 Uhr, gab es in Görlitz einen Unfall mit einem Pkw und einem Fußgänger. Ein 65-Jähriger fuhr mit seinem Auto auf der Bahnhofstraße in Richtung Brautwiesenplatz. Am Kreisverkehr zur Krölstraße übersah er offenbar einen 53-Jährigen, der den Fußgängerüberweg nutzte. Beim Zusammenstoß wurde der Fußgänger leicht verletzt. Am Fahrzeug entstanden rund 200 Euro Sachschaden. Polizisten nahmen den Unfall auf. Der Verkehrs- und Verfügungsdienst übernahm die Ermittlungen.

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Auch auf der Autobahn gab es Arbeit für die Polizei. Am Montagnachmittag, gegen 16.50 Uhr, hat eine Streife der Bundespolizei einen Seat von der A 4 auf den Parkplatz An der Neiße gelotst. Die Beamten führten bei dem 44-jährigen Fahrer einen Drogentest durch. Dieser reagierte positiv auf Amphetamine und Cannabis. Zuständigkeitshalber informierten die Beamten das Autobahnpolizeirevier. Die Streife ordnete eine Blutentnahme an und untersagte die Weiterfahrt. Der deutsche Betroffene erhält in Kürze Post von der Bußgeldstelle.

Ebenfalls auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei am Montagmorgen einen 45-jährigen Ukrainer. Im Seitenfach der Fahrertür wurde ein griffbereites Springmesser gefunden. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Das Messer wurde sichergestellt.

Zwei Männer müssen ins Gefängnis

Ebenfalls auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße erwischte die Bundespolizei drei zur Fahndung und Festnahme ausgeschriebene Männer. Da sie ihre offenen Geldstrafen nicht zahlen konnten, sitzen ein Lette und ein Weißrusse nun hinter Gittern. Ein Pole hingegen konnte seine Geldstrafe begleichen und weiterreisen. Das Amtsgericht Duisburg-Hamborn hatte im März 2022 den 40-jährigen Letten wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr sowie Fahren ohne Führerschein zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt. Da er bislang nicht zahlte, stellte die Staatsanwaltschaft Duisburg einen Vollstreckungshaftbefehl aus. Den 22-jährigen Weißrussen hatte das Amtsgericht Prenzlau im Juli 2021 wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro verurteilt. Da er das bisher ignorierte, stellte die Staatsanwaltschaft Neuruppin einen Vollstreckungshaftbefehl aus. Der 31-jährige Pole schließlich wurde vor zwei Jahren vom Amtsgericht Görlitz wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Geldbuße in Höhe von 823,35 Euro verurteilt.

In vier Fällen stellte die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf am Montag illegales Feuerwerk aus Polen sicher. Insgesamt kamen so 918 Böller zusammen. Gegen 9 Uhr morgens kontrollierten die Beamten am Grenzübergang Bad Muskau einen 35-jährigen Deutschen. Im Kofferraum des Fahrzeugs lagen mehrere Einkaufstüten mit Feuerwerkskörpern der Kategorie 3. Im Besitz einer erforderlichen Erlaubnis war der Mann nicht. Insgesamt wurden 40 Stück "Piromax" und 480 Stück "Flash Bangers" sichergestellt. An der Stadtbrücke in Görlitz wurden gegen 15.20 Uhr zwei 15-jährige Jungen und gegen 17 Uhr ein 17-Jähriger kontrolliert. Alle drei führten pyrotechnische Erzeugnisse der Kategorien T1, F2, F3 und F4 mit sich. Der Umgang mit Feuerwerk der Kategorien T1 und F2 ist Personen ab dem 18. Lebensjahr erlaubt. Für die Klassen F3 und F4 bedarf es einer Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz und für F4 beträgt das Mindestalter 21 Jahre. Insgesamt wurden bei den beiden 15-Jährigen 246 Knallkörper und bei dem 17-Jährigen 152 Knaller sichergestellt. In allen vier Fällen wurden Anzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erstattet. Die Vier müssen mit dem Erlass eines Strafbefehls und mit einem Gebührenbescheid von der Bundespolizei rechnen. In den Fällen der Jugendlichen gehen diese an die Eltern.