Auch der letzte rechtliche Vorstoß des früheren Mückaer Schulleiters war vergebens, um eine Haftstrafe doch noch abwenden zu können. Dafür hatte er sich an den Außensenat Leipzig des Bundesgerichtshofs gewendet. Die Vorwürfe gegen den 54-Jährigen wiegen schwer: schwerer Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen, Verbreitung kinderpornografischer Schriften. Die Rechtsanwälte des Angeklagten hatten mit der Revision beim Bundesgerichtshof versucht, das Urteil des Landgerichts Görlitz aufheben zu lassen. Demnach muss der ehemalige Schulleiter für drei Jahre und einen Monat in Haft, so das Görlitzer Urteil vom April dieses Jahres.
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