Görlitz
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Motorradfahrer stürzt bei Reichenbach und verletzt sich schwer

Wie das geschehen konnte, wird noch ermittelt. Was die Polizei noch meldet.

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Symbolfoto © Paul Glaser

Am Montagnachmittag ist ein Motorradfahrer auf der Staatsstraße 111 etwa 300 Meter vor dem Ortseingang Friedersdorf von der Fahrbahn abgekommen. Der 38-Jährige befuhr die S 111 aus Richtung Reichenbach und kam um 14.20 Uhr in einer Linkskurve aus bisher unbekannten Gründen nach rechts von der Fahrbahn ab und stürzte. Das teilt ein Sprecher der Polizeidirektion Görlitz am Dienstag mit. Der Motorradfahrer wurde schwer verletzt. Rettungskräfte brachten ihn in ein Krankenhaus. Zur Höhe des Sachschadens liegen derzeit noch keine Erkenntnisse vor. Der Verkehrs- und Verfügungsdienst übernimmt die weiteren Ermittlungen.

Polizisten beenden Alkohol- und Drogenfahrten

Am Montagmorgen stoppten Beamte einen VW an der Reichenbacher Straße in Görlitz. Es stellte sich heraus, dass der 60-jährige Fahrer um 6.50 Uhr nicht nüchtern war. Er pustete einen Wert von umgerechnet 0,92 Promille. Der Deutsche erhielt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. In Niesky kontrollierten Beamte am Montag um 18.40 Uhr einen 40-jährigen Fahrradfahrer an der Ödernitzer Straße. Es stellte sich heraus, dass auch er unter dem Einfluss von Alkohol stand. Der Test zeigte umgerechnet 2,06 Promille an. Der Deutsche musste den Beamten daraufhin zur Blutentnahme folgen. Er erhielt eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Am Montagabend hielten Polizisten einen Renault an der Leipziger Straße in Görlitz an. Ein Drogentest schlug bei dem 26-jährigen Fahrer auf Amphetamine an. Eine Blutentnahme sowie eine Anzeige wegen Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln waren die Folgen für den Deutschen.

Unbekannte verkleben Schloss von Parteibüro

Unbekannte haben sich in der Nacht zu Dienstag an dem Schloss eines Parteibüros in der Görlitzer Innenstadt zu schaffen gemacht. Sie verklebten dieses und verursachten dabei einen Schaden von etwa 200 Euro. Eine Polizeistreife nahm die Anzeige auf und sicherte Spuren. Die Ermittlungen übernahm das Dezernat Staatsschutz.

Trucker missachten das Feiertagsfahrverbot

Da der 1. Mai ein gesetzlicher Feiertag im gesamten Bundesgebiet ist, gilt für Lkw-Fahrer über siebeneinhalb Tonnen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot. In der Zeit von 0 bis 22 Uhr müssen alle Fahrer, die keine Ausnahmegenehmigung vorweisen können, nicht im Transitverkehr unterwegs sind und keine verderblichen Waren transportieren, mit ihrem Fahrzeug stehen bleiben. Dies missachteten am Montag ein 28-jähriger Weißrusse, ein 50-jähriger Litauer und ein 36-jähriger Pole auf der Autobahn 4. Streifenbeamte der Autobahnpolizei bemerkten dies und hielten die Betroffenen an. Es folgten Belehrung, Anzeige und Zwangspause. (SZ)