Exakt als einen Zentimeter zu groß erweist sich die Funkuhr, die Reinhard Orsakowsky ordnungsgemäß nach einem neuen Gesetz entsorgen wollte. Das ist seit dem 1. Juli in Kraft und sieht vor, dass Kunden Elektroschrott bei Händlern abgeben können, die Elektrowaren verkaufen. Dazu gehören - so will es der Gesetzgeber - ausdrücklich auch große Lebensmittelgeschäfte und Discounter. Auch der Online-Handel ist zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
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