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Reichenbacher verzweifelt fast am neuen Elektrogesetz

Seit knapp drei Monaten können Bürger ihren Elektroschrott beim Händler abgeben. Doch das Gesetz hat so seine Tücken, wie dieses Beispiel zeigt.

Von Constanze Junghanß
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Reinhard Orsakowsky aus Reichenbach erlebte eine wahre Odyssee, um seine kaputte Funkuhr ordnungsgemäß zu entsorgen.
Reinhard Orsakowsky aus Reichenbach erlebte eine wahre Odyssee, um seine kaputte Funkuhr ordnungsgemäß zu entsorgen. © Constanze Junghanß

Exakt als einen Zentimeter zu groß erweist sich die Funkuhr, die Reinhard Orsakowsky ordnungsgemäß nach einem neuen Gesetz entsorgen wollte. Das ist seit dem 1. Juli in Kraft und sieht vor, dass Kunden Elektroschrott bei Händlern abgeben können, die Elektrowaren verkaufen. Dazu gehören - so will es der Gesetzgeber - ausdrücklich auch große Lebensmittelgeschäfte und Discounter. Auch der Online-Handel ist zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.

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