SZ + Großenhain
Merken

Warum im Kreisverkehrsamt neue Regelungen gelten

Seit 1. März gibt es Änderungen, die die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle im Landkreis Meißen betreffen. Ohne Termin geht nicht mehr viel.

Von Thomas Riemer
 4 Min.
Teilen
Folgen
NEU!
Die Anzeige im Atrium des Landratsamtes regelt den Besucherverkehr in der Kfz-Zulassung.
Die Anzeige im Atrium des Landratsamtes regelt den Besucherverkehr in der Kfz-Zulassung. © Foto: Archiv

Landkreis. Seit Monatsbeginn gibt es neue Regelungen für Besucher des Kreisverkehrsamtes am Standort Meißen. Dort sind Vorsprachen ohne Termin jetzt nur noch donnerstags von 8 bis 12 Uhr sowie von 13 Uhr bis 16 Uhr möglich. "Bei erhöhtem Publikumsaufkommen erfolgt ein individueller Annahmestopp", heißt es in einer entsprechenden Mitteilung.

An allen anderen Wochentagen seien Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Für Fahrerlaubnisangelegenheiten und Kfz-Zulassungsvorgänge soll hierfür das Onlineterminvereinbarungssystem genutzt werden, das auf der Website der Landkreisverwaltung zu finden ist. Die Buchungen können zwei Wochen im Voraus vorgenommen werden. "Je nach Verfügbarkeit werden kurzfristig Terminressourcen freigeschaltet, sodass auch kurzfristige Vorsprachen ermöglicht werden", teilte die Behörde mit. Außerdem können Kfz-Zulassungsvorgänge digital über die i-kfz-Plattform durchgeführt werden. Bei der weiterhin laufenden Pflichtumstellung von Papierführerscheinen könne der Antrag auf Umstellung in einen Kartenführerschein postalisch gestellt werden.

Warum es diese Änderungen gibt, hat die Pressestelle des Landratsamtes auf Anfrage von Sächsische.de erläutert.

Warum erfolgt die Änderung, wonach nur noch donnerstags Vorsprachen ohne Termin möglich sind?

Das Online-Terminangebot verbessert die Planbarkeit sowohl für die antragstellende Seite als auch für das Landratsamt. Somit werden die Wartezeiten deutlich verkürzt und damit die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger gesteigert. Um auch ein Angebot ohne Terminerfordernis zu unterbreiten, wurde der Donnerstag als Sprechtag gewählt. Hier müssen sich die Antragstellenden unter Umständen auf längere Wartezeiten einstellen, so wie auch bereits in der Vergangenheit.

Ziel ist es, Wartezeiten zu verkürzen und allen Begehren relativ zeitnah zu entsprechen. Um dies zu gewährleisten, sind Terminvereinbarungen unumgänglich und für alle Beteiligten vorteilhaft.

Was bedeutet "erhöhtes Publikumsaufkommen"? Das heißt: Wie viele Vorgänge können zu den angegebenen Öffnungszeiten bearbeitet werden? Falls ein individueller Annahmestopp erfolgen muss: Gibt es für dann betroffene umsonst angereiste Personen Alternativangebote - beispielsweise Terminvereinbarungen?

Die Entscheidung zum Annahmestopp ist nicht neu, sondern bereits seit Jahren gelebte Praxis und wird auch nur im Einzelfall vollzogen. Hierfür gibt es keine Antragsgrenze je Tag, vielmehr ist diese von den Wartenden abhängig, die vor Ende der Öffnungszeit noch anwesend sind. Jeder, der eine Wartemarke gezogen hat, wird auch bedient. Je nach personeller Besetzung wird abgeschätzt, ob die Bedienung aller Wartenden bis zur Überschreitung der maximal möglichen Arbeitszeit erfolgen kann. Ist dies gefährdet, werden keine weiteren Wartemarken ausgegeben. Die Bürgerinnen und Bürger, die keine Wartemarke mehr erhalten, können sich am Terminal einen Termin buchen oder dies in Ruhe zu Hause vornehmen.

"An allen anderen Wochentagen sind Vorsprachen ausschließlich mit Termin möglich. Für Fahrerlaubnisangelegenheiten und Kfz-Zulassungsvorgänge ist hierfür das Onlineterminvereinbarungssystem zu nutzen." Ausgehend davon, dass nicht jeder (zum Beispiel ältere Bürger) das Internet nutzt bzw. gar nicht zu Hause hat: Was empfiehlt das Landratsamt diesen Bürgern?

Für die Bürgerinnen und Bürger, die keinen Termin selbst buchen können, besteht die Möglichkeit, donnerstags vorzusprechen. Gegebenenfalls kann der eine oder die andere auch Unterstützung durch Bekannte oder Verwandte bei der Terminbuchung erhalten. Auch vor Ort besteht die Möglichkeit der Terminbuchung am Terminal. Im Bereich der Kfz-Zulassung kann beispielsweise auch ein Dienstleister beauftragt werden. Zudem ist die Nutzung von i-kfz eine mögliche Alternative; sicherlich nicht für diejenigen, die über keinen Internetzugang verfügen, allerdings für den immer größer werdenden Bevölkerungsanteil, der sich digital bewegt.

Pflichtumstellung von Papierführerscheinen: Warum soll künftig dafür der postalische Weg im Vordergrund stehen? Ist das nicht eher auch für die Verwaltung ein Mehr an Aufwand?

Die postalische Übermittlung ist eine Möglichkeit - ein Zusatzangebot -, aber nicht zwingend die präferierte. Dies darf jeder Antragstellende selbst entscheiden. Den Aufwand hierfür kann man nicht pauschal ermitteln. Sicherlich ist es unter Umständen aufwendiger, einen postalischen Umstellungsantrag zu bearbeiten; immer dann, wenn nicht alle Unterlagen beigefügt sind. In den letzten Jahren hat sich die Verfahrensweise aber durchaus bewährt, da die große Antragsflut bei Weitem nicht im Rahmen der Öffnungszeiten hätte bewältigt werden können.