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Warum es keine Kastrationspflicht für Katzen im gesamten Landkreis gibt

Großenhain ist eine der wenigen sächsischen Kommunen, die gezielt gegen die Vermehrung von Straßenkatzen vorgeht. Andere Städte im Elbland zögern.

Von Martin Skurt
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Eine von 50 Futterstationen für wilde Katzen im Landkreis betreut Hanni Mättig in Weinböhla. Unterstützt wird sie vom Meißner Aktion Tier e. V.
Eine von 50 Futterstationen für wilde Katzen im Landkreis betreut Hanni Mättig in Weinböhla. Unterstützt wird sie vom Meißner Aktion Tier e. V. © Norbert Millauer

Landkreis. Seit 2019 gilt in Großenhain eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Hauskatzen. Die Stadtverwaltung will so eine unkontrollierte Vermehrung von Straßenkatzen eindämmen und das Wohlergehen dieser Tiere verbessern. Grund war damals, dass es zu viele Streuner in Großenhain gab. Das führte zu Problemen wie dem Anstieg von kranken Katzen, dem Anstieg der Unterbringungs- und Versorgungskosten oder der Gefahr für die Vogelwelt durch verwilderte Hauskatzen, so eine Sprecherin. Daraufhin stellte der örtliche Tierschutzverein einen Antrag auf eine Pflicht. Damit ist die Röderstadt eine der wenigen Kommunen in Sachsen und im Landkreis Meißen die erste und bislang einzige mit einer Polizeiverordnung.

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