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Teurer Blitzer: Großenhainer muss auch Gerichtskosten zahlen

Ein Mann holt sich nach einem Blitzer Rechtsberatung, springt dann aber ab. Den Streit um die Anwaltskosten verlor er nun vor dem Amtsgericht Riesa.

Von Kathrin Krüger
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Auf einen Blitzer folgte für einen Mann aus Großenhain ein teures Gerichtsverfahren.
Auf einen Blitzer folgte für einen Mann aus Großenhain ein teures Gerichtsverfahren. © Karl-Ludwig Oberthür

Riesa. "Sie hätten für 80 Euro kein großes Fass aufmachen sollen", sagt Richter Hans-Peter Burmeister dem Großenhainer, der beim Amtsgericht als Beklagter sitzt. Den Rechtsstreit hatte die Anwaltskanzlei Biernacki zur Verhandlung gebracht, die vor allem im Internet als "Blitzerkanzlei" bekannt ist. Sie wirbt damit, Mandanten erfolgreich gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide zu vertreten. Auch der Großenhainer hatte diese Dienste in Anspruch genommen. Er war in Niedersachsen zu schnell gefahren und geblitzt worden. Gegen den Bußgeldbescheid von 80 Euro legte er Widerspruch ein.

Doch dann passierte ihm ein Fehler, der nicht so selten ist. Seine Rechtsschutzversicherung war nicht mehr gültig. Sie lehnte eine Deckung des Rechtsstreites ab. Daraufhin fuhr der Großenhainer auch nicht zur anberaumten Verhandlung zu seinem Widerspruch ans Amtsgericht Hannoversch Münden. Er zog seinen Widerspruch zurück und zahlte die 80 Euro Bußgeld. Was aber blieb, war die Beauftragung der Anwaltskanzlei und entsprechende Kosten.

Offene 634,27 Euro stehen als Forderung an den Großenhainer. Die klagt die Blitzerkanzlei nun gerichtlich ein. Der Temposünder, der sich selbst vertritt, argumentiert vorm Amtsgericht damit: Er habe von der Kanzlei die Zusage erhalten, dass das Bußgeldverfahren für ihn kostenfrei abgeht. Diese mündliche Zusage einer Kanzleimitarbeiterin kann er aber nicht belegen. Auch führt er die - hier schriftlich - gegebene Zusage von Biernacki ins Feld, dass die Kanzlei auf die Selbstbeteiligung verzichtet. Das ist laut Richter Burmeister dann zulässig, wenn eine Rechtsschutzversicherung sowieso alle Kosten trägt. Das hat bei dem Angeklagten wohl in der Vergangenheit schon geholfen. In anderen Bußgeldverfahren hätten Anwälte sein Anliegen zu "meiner vollsten Zufriedenheit erledigt", unterstreicht der Großenhainer.

Selbst mit dem Vorwurf der überhöhten Kosten kommt der Angeklagte nicht durch. Richter Burmeister weist nach, dass die aufgerufenen Beträge im Limit sind. "Aber Rechtsanwälte dürfen nicht öffentlich werben", behauptet der Großenhainer weiter. Dem widerspricht Burmeister. "Das war früher so. Mittlerweile sind Rechtsanwälte Unternehmer, und man ist ihnen da entgegengekommen." Allerdings spricht auch Burmeister von "vollmundigen Ankündigungen" im Internet.

Doch ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstleistungscharakter schulde keinen Erfolg, so der Richter. Dass es auch zahlreiche negative Bewertungen der Blitzerkanzlei auf Trustpilot gibt, müsse relativiert werden. Man weiß meist nicht, wie die genauen Gegebenheiten waren, unter denen die Rechtsvertretung stattgefunden habe. Wichtiger sei, sich zu vergewissern, dass die eigene Rechtsschutzversicherung eintritt, wenn man nicht selbst zahlen will - das sei das Risiko, so der Richter.

Er hatte den Ausgang der Verhandlung wohl schon geahnt. Und dem Großenhainer deshalb zu Beginn einen Vergleich angeboten. Das lehnte der Angeklagte ab. Er lehnt auch die mündliche Anerkennung der Aussage des Gerichts ab, dass die Klage der Rechtsanwälte gerechtfertigt ist. Nun muss er auch die Urteilsgebühr noch bezahlen. "Es ist ein trauriger Fall, dass wir hier sitzen, weil sie Ihr Bußgeld nicht bezahlt haben", macht Richter Burmeister keinen Hehl aus seiner Bewertung des Falls. Die Urteilsverkündung wird für den 15. März terminiert.