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Ebersbach beschließt Satzung und Feuerwehrentschädigung

Beim Aufwand fürs Ehrenamt kommen auf die Gemeinde Mehrkosten in Höhe von 8.000 Euro zu. Auch Verdienstausfall fällt an.

Von Kathrin Krüger
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Ebersbachs Bürgermeister Falk Hentschel (r.) und Gemeindewehrleiter Richard Weiss in der Zentrale der Feuerwehr Ebersbach.
Ebersbachs Bürgermeister Falk Hentschel (r.) und Gemeindewehrleiter Richard Weiss in der Zentrale der Feuerwehr Ebersbach. © Norbert Millauer

Ebersbach. Der Gemeinderat hat die neue Satzung der Feuerwehrkosten beschlossen. Die vorherige war von 2007 und musste nach 16 Jahren überarbeitet werden. Mithin wurde in den letzten Jahren viel in die Ausstattung und Ausrüstung der Feuerwehren, insbesondere in den Fuhrpark, investiert. Dadurch steigen auch die Kosten, die im Einsatzgeschehen entstehen. Das Kostenverzeichnis der bisherigen Satzung spiegelte die wirklichen Verhältnisse nicht mehr wider. Deshalb wurde im Vorjahr die Firma B & P Management- und Kommunalberatung mit der Erstellung einer Kostenkalkulation für die Leistungen der Feuerwehr Ebersbach beauftragt. Diese bildet die Grundlage für das überarbeitete Kostenverzeichnis, das Bestandteil der neuen Satzung ist.

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