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Flut 2010: Dr. Büttner unterliegt vor Gericht

Der Arzt verklagt vorm Oberlandesgericht die Stadt Großenhain wegen Amtspflichtverletzung. Er kommt damit nicht durch. Zum wiederholten Mal.

Von Kathrin Krüger
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In der Nacht des 28. September 2010 ist das Ärztehaus an der Großenhainer Weberallee überflutet.
In der Nacht des 28. September 2010 ist das Ärztehaus an der Großenhainer Weberallee überflutet. © Klaus-Dieter Brühl/Archiv

Großenhain. Es ist das dritte Gerichtsverfahren zum Hochwasser 2010 in Großenhain. Udo Neusser beklagte bereits als Geschädigter von Schmid-Montagen den Landkreis und verlor. Dr. Hubertus Büttner, der seine Praxis bis dato im Ärztehaus an der Weberallee hatte, zog vor zwei Jahren gegen den Freistaat vor Gericht und klagte nun in einem Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Dresden gegen die Stadt Großenhain. Doch auch dieser Prozess ging wieder zugunsten der Behörden aus. Das lässt für Hochwassergeschädigte eine wichtige Schlussfolgerung zu.

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