Riesa/Großenhain. Eine Schreckschusspistole zu besitzen, ist zwar nicht verboten, aber wer sie mit herumträgt oder im Auto liegen hat, sollte über den sogenannten Kleinen Waffenschein verfügen. Ansonsten begeht er einen Verstoß gegen das Waffengesetz, was eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe zur Folge haben kann. Ein solcher Verstoß wird Jens O. (Name geändert) vorm Riesaer Amtsgericht vorgeworfen.
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