Großenhain
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Weg frei für Windkraft und Rohstoffe

Der Freistaat hat den Regionalplan für das Obere Elbtal/Osterzgebirge genehmigt. Wenn nicht geklagt wird, sind Investitionen möglich.

Von Gunnar Klehm & Kathrin Krüger
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Windräder auf der Baeyerhöhe in Klipphausen. Das ist laut Regionalplan ein Vorranggebiet für die alternative Energieerzeugung.
Windräder auf der Baeyerhöhe in Klipphausen. Das ist laut Regionalplan ein Vorranggebiet für die alternative Energieerzeugung. © Claudia Hübschmann

Region.  Eine jahrelange Planung ist nun abgeschlossen. Mit der Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt am 17. September ist der Regionalplan für das Gebiet der Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Landeshauptstadt Dresden wirksam geworden. Genehmigt hatte den Plan das sächsische Ministerium für Regionalentwicklung bereits im Juni.

Intensiv und öffentlich wurde sehr lange über Festlegungen in dem Plan diskutiert. So gibt es beispielsweise mehrere Bürgerinitiativen, die sich gegen Vorranggebiete ausgesprochen haben, auf denen neue oder größere Windkraftanlagen errichtet werden sollten. So auch in Strauch bei Großenhain. Doch dieses Vorranggebiet ist nun passé. Die Baeyerhöhe in Klipphausen allerdings nicht. Die mit 320 Metern höchste Erhebung im Landkreis Meißen ist durch den Regionalen Planungsverband als Vorrang- und Eignungsgebiet für Energienutzung ausgewiesen. Ebenso Altlommatzsch,  Eulitz, Wendischbora und Wölkisch. Vorranggebiete liegen zudem in Mautitz und Streumen bei Riesa. Auf zahlreichen Flächen stehen schon Windkraftanlagen.

Einschränkungen bei der wirtschaftlichen Entwicklung gibt es in erweiterten Hochwasserschutzzonen. Festgelegt sind nun aber auch alle Nutzungen zur Rohstoffsicherung. Der Regionalplan dient zur Planungssicherheit in Städten, Gemeinden und Landkreisen sowie für private Investoren für die kommenden Jahre. Darin werden beispielsweise besondere Gemeindefunktionen benannt, zu erhaltende großflächige Naturräume ebenso ausgewiesen wie zukünftige Standorte für Industrie, Gewerbe oder Verkehr. Der bisher gültige Plan von 2009 wird damit abgelöst.

Einzusehen ist der Plan u. a. im Amt für Forst- und Kreisentwicklung in Großenhain im Sekretariat am Remonteplatz 8 bzw. im Internet unter www.rpv-elbtalosterz.de 

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