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Was für Großenhains Bürgermeisterwahl wichtig ist

Am 12. Juni ist es so weit: Die Röderstädter entscheiden, wer die Geschicke im Rathaus lenken soll. Bleibt es Amtsinhaber Sven Mißbach, oder wird es Sebastian Bieler?

Von Catharina Karlshaus
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Am 12. Juni haben die Großenhainer die Wahl: Wer soll die Geschicke ihrer Stadt für die nächsten sieben Jahre lenken? Amtsinhaber Sven Mißbach bewirbt sich ebenso wie Sebastian Bieler um das Vertrauen.
Am 12. Juni haben die Großenhainer die Wahl: Wer soll die Geschicke ihrer Stadt für die nächsten sieben Jahre lenken? Amtsinhaber Sven Mißbach bewirbt sich ebenso wie Sebastian Bieler um das Vertrauen. © Kristin Richter

Großenhain. Nur noch wenige Tage, dann werden die Großenhainer an die Wahlurne gebeten. Mit ihrer Stimme werden sie entscheiden, welcher Bewerber in den kommenden sieben Jahren die Zukunft ihrer Stadt maßgeblich mit prägen wird. Kann der parteilose Bewerber Sven Mißbach fortsetzen, was er 2015 begonnen hat? Oder muss er die Amtsgeschäfte an den bisherigen Stadtrat, den freischaffenden Künstler und Einzelbewerber Sebastian Bieler, übergeben? Noch ist alles offen. Und da jede korrekt abgegebene Stimme zählt, noch einmal auf einen Blick, was es am 12. Juni alles zu beachten gilt.

Wie viele Wahllokale gibt es und wo befinden sie sich?

Insgesamt haben die Großenhainer und Bewohner der Ortsteile in 18 Wahllokalen Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben. Entsprechend der Wahlbezirke befinden sie sich: Großenhain 1, 1. GS „Schubertallee“, Eingang Topfmarkt, barrierefrei. Großenhain 2, Begegnungsstätte der Stadt, Alleegäßchen 1, barrierefrei, Großenhain Nord, Kita Preuskerstraße 58 , barrierefrei, Kleinraschütz, 2. Oberschule "Am Schacht", barrierefrei, Großraschütz, ehem. BTZ, Haus 4, Speisesaal 1. OG, Kleinraschützer Straße 14, nicht barrierefrei, Zschieschen, Dorfgemeinschaftshaus, Lindenstraße 2, barrierefrei, Naundorf 1, Förderschule, Remonteplatz 9, barrierefrei, Naundorf 2, Gymnasium, Haus 1, Franz-Schubert-Allee 29, barrierefrei, Mülbitz, Kita Chladeniusstraße 1 a, nicht barrierefrei, Kupferberg 1, 1. Oberschule "Am Kupferberg", Clara-Zetkin-Weg 2, barrierefrei, Kupferberg 2, 2. Grundschule "Am Bobersberg", Martin-Scheumann-Straße 12, barrierefrei, Folbern, Dorfgemeinschaftshaus, Am Kindergarten 3, barrierefrei, Bauda, Dorfgemeinschaftshaus, Am Kabinett 3, barrierefrei, Walda-Kleinthiemig, Feuerwehrgerätehaus, Baudaer Straße 3, nicht barrierefrei, Wildenhain, Kindertagesstätte, Neue Hauptstraße 6, barrierefrei, Zabeltitz, Turnhalle Grundschule, Unter den Linden 11, barrierefrei, Görzig, Dorfgemeinschaftshaus, Mühlenstraße 16, nicht barrierefrei, Skäßchen, Jugendclub, Alte Hauptstraße 12, barrierefrei.

Ab wann haben die Lokale geöffnet?

Die Stimme kann am Sonntag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr abgegeben werden.

Wie viele Wahlhelfer werden im Einsatz sein?

Bei der Bundestagswahl im vergangenen Herbst waren es 132. Dieses Mal sind es 137.

Auf welche Weise ist es alten, nicht mobilen Menschen möglich, zu wählen?

Im Wahlgebiet befinden sich laut Wahlleiter Silvio Ihle unter anderem mehrere Alten- und Pflegeheime sowie Sozialtherapeutische Wohnstätten, deren Bewohner selbstverständlich auch das Recht zur Wahl besitzen. Die Einrichtungsleitungen seien über die Möglichkeiten der Teilnahme an der Wahl vorab stets gesondert informiert worden. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann beziehungsweise durch körperliche Gebrechen gehindert wäre, seine Stimme allein abzugeben, könne sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Diese Person sei zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung erlange. Darüber hinaus könnten auch Briefwahlunterlagen angefordert werden.

Zwei Männer, ein Ziel: Sowohl Amtsinhaber Sven Mißbach (parteilos) als auch der bisherige Stadtrat Sebastian Bieler haben sich in vielfältiger Weise um eine Wählerstimme beworben.
Zwei Männer, ein Ziel: Sowohl Amtsinhaber Sven Mißbach (parteilos) als auch der bisherige Stadtrat Sebastian Bieler haben sich in vielfältiger Weise um eine Wählerstimme beworben. © Kristin Richter

Bis wann ist Briefwahl möglich und wann werden diese Stimmen ausgezählt?

Die Briefwahlunterlagen können bis zum 10. Juni um 16 Uhr beantragt werden. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Wahltag, bis 15 Uhr, im Einwohnermeldeamt, Hauptmarkt 1, gestellt werden. Der verschlossene Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingegangenen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt. Die beiden Briefwahlvorstände mit Sitz in unterschiedlichen Räumen des Rathauses treten zur Durchführung der Zulassungsprüfung um 15 Uhr und dem anschließenden Auszählen aller Stimmen nach Ablauf der allgemeinen Wahlzeit jeweils um 18 Uhr zusammen.

Was mache ich, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe, oder die Karte verloren gegangen ist?

Der Wähler kann sich grundsätzlich mit seinem Personalausweis oder Reisepass - bei ausländischen Unionsbürgern gültigem Identitätsnachweis oder Reisepass - ausweisen. In diesem Fall ist es nicht notwendig, eine Wahlbenachrichtigung vorzulegen. Ein Nachdruck einer solchen muss daher auch nicht zwangsläufig im Einwohnermeldeamt angefordert werden.

Entscheidet sich die Wahl am Sonntag, oder ist ein zweiter Gang zur Urne notwendig?

Das ist abhängig vom Stimmverhalten der Wähler. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am 3. Juli 2022 ein zweiter Wahlgang statt. Falls auf beide Kandidaten die exakt gleiche Stimmenanzahl entfällt, hat keiner von beiden Bewerbern die erforderliche Mehrheit auf sich vereint. Dieser Fall würde zu einem zweiten Wahlgang führen.

Die Ergebnisse aus den Wahllokalen werden am Wahlsonntag unter www.grossenhain.de veröffentlicht.