Großenhain. Manche Anwohner haben sicherlich nicht schlecht gestaunt. Haben da möglicherweise Kinder ihr künstlerisches Talent an den Tag gelegt? Oder was hat es mit den weißen Dreiecken auf sich?
Großenhains Rathaussprecherin hat eine Antwort parat. Die sogenannten Haifischzähne gebe es in Deutschland erst seit dem 28. April 2020. Im Zuge der letzten Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), so Diana Schulze, wäre die Markierung als amtlich zugelassenes Verkehrszeichen unter Paragraf 42 StVO eingeführt worden. Dargestellt werde sie in Form von weißen Dreiecken auf der Fahrbahn oder auch auf Radschnellwegen.
Allerdings: Die Spitzen der Dreiecke müssten dabei stets in die Richtung des Fahrzeuges zeigen, das wartepflichtig wäre. Sie stellten keine eigenen Verkehrsregeln dar, würden jedoch die Wartepflicht für den Fahrverkehr an Kreuzungen oder Einmündungen hervorheben und dienten der Verdeutlichung der Grundregel "rechts vor links" im öffentlichen Verkehrsraum.
Erstmalig seien diese „Haifischzähne“ als Verkehrsversuch nun im Ortsteil Treugeböhla, im Bereich Stiller Winkel, auf die Fahrbahn aufgebracht worden. Nicht grundlos freilich. Dort werde nämlich die bestehende Rechts-vor-links-Regelung oft, vor allem durch Anwohner, nicht eingehalten. Die Markierung „Haifischzähne“ stelle somit eine Hilfe für den Fahrzeugführer dar und solle die bestehende Grundregelung hervorheben sowie die Verkehrssicherheit erhöhen.