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Das sind die wichtigsten Regeln in der Parkordnung

Um das Flächendenkmal zu erhalten, sind eine Reihe von  Verbote festgeschrieben.

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Radfahrer müssen auf den asphaltierten Wegen bleiben.
Radfahrer müssen auf den asphaltierten Wegen bleiben. © Marion Doenig

Radfahren ist nur auf Asphalt erlaubt. Ob Fahrrad, Inlineskates, Rollschuhe, Skateboards – kaum einer, der diese fahrbaren Untersätze nutzt, scheint die Regel zu kennen. Auf allen Wegen sind die Freizeitsportler anzutreffen. Für Leute auf dem Weg zur Arbeit zählt die kürzeste Verbindung durch den Park. Gern sehen es die Parkwächter allerdings nicht, wenn die unbefestigten Gehwege befahren werden. Denn die Räder hinterlassen auf dem Schotter ihre Spuren.

Müll nicht liegen lassen. Größtes Problem im Park sind die Müllberge auf den Wiesen. Natürlich ist es verboten, seinen Unrat einfach liegenzulassen. Daran sollte sich jeder Besucher halten und seinen Müll selbst entsorgen. Die Behälter werden zweimal wöchentlich geleert, sind sie voll, muss jeder seinen Müll mitnehmen.

Klettern auf Bäume oder Skulpturen ist verboten, auch die Wiesen sind tabu. Auch bei diesen Regeln geht es natürlich um den Erhalt des Gartendenkmals, das ja gerade aufgrund seiner Pflanzen und seiner Kunstwerke schützenswert ist. Eine Ausnahme gibt es: die Liegewiese an der Freilichtbühne Junge Garde. Übrigens ist im Park auch Grillen, Baden und Schlittschuhlaufen untersagt. (SZ/noa)