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Lugturm-Verbot: Was sagt das Landratsamt?

Derzeit darf am beliebten Ausflugsziel Lugturm nur die Verkaufshütte öffnen. Und das, obwohl es Bestrebungen gab, dem Pächter entgegenzukommen. Doch so einfach ist das nicht.

Von Heike Sabel
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Das Tor zum Lugturm-Areal bleibt fast zu: Nur die Verkaufshütte darf Jens Genschmar öffnen. Besucher müssen das Gelände danach wieder verlassen.
Das Tor zum Lugturm-Areal bleibt fast zu: Nur die Verkaufshütte darf Jens Genschmar öffnen. Besucher müssen das Gelände danach wieder verlassen. © Daniel Schäfer

Er ist Ausflugsziel mit Geschichte und nun Streitpunkt mit offenem Ausgang: der Lugturm an der Stadtgrenze zwischen Heidenau und Dresden. Ins neue Jahr wurde noch gefeiert, doch seit 2. Januar herrscht Zwangsruhe. Die Pächter Katrin und Jens Genschmar dürfen nur noch die Ausschankhütte öffnen, wer etwas kauft, muss das Areal gleich wieder verlassen. Das Landratsamt hat dessen Betreibung verboten. Das sorgt für viel Unverständnis, selbst die Stadt Heidenau findet diese Entscheidung unangemessen. Was hat zu ihr geführt und wie geht es weiter?

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