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Königsbrück: Händler müssen zahlen

Wegen Corona brauchten Händler und Gastronomen in Königsbrück vorübergehend für Freiluft-Aktivitäten nicht zu zahlen. Das ändert sich jetzt.

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Ambulante Händler müssen in Königsbrück schon seit April wieder Gebühren für ihre Stände auf dem Wochenmarkt zahlen. Für andere Händler und Gastronomen ist die Sondernutzungsgebühr ab Juli wieder fällig.
Ambulante Händler müssen in Königsbrück schon seit April wieder Gebühren für ihre Stände auf dem Wochenmarkt zahlen. Für andere Händler und Gastronomen ist die Sondernutzungsgebühr ab Juli wieder fällig. © Matthias Schumann

Königsbrück. Ab Juli müssen Händler und Gewerbetreibende in Königsbrück wieder Gebühren für Freiluftaktivitäten zahlen. Das hat der Stadtrat jetzt beschlossen.

Um die Händler in der schwierigen Corona-Situation zu unterstützen, war im März die Aussetzung der Sondernutzungsgebühr beschlossen worden. Dies galt vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021. Jetzt sollte der Stadtrat darüber entscheiden, dies zu verlängern.

Doch die Stadträte entschieden sich mehrheitlich dagegen. Die Corona-Lage habe sich entspannt, Händler könnten wieder normal ihr Geschäft betreiben, so die Begründung. „Man kann ja die Aussetzung der Gebühren wieder neu beschließen, sollte sich die Situation ändern“, erklärte Bürgermeister Heiko Driesnack (CDU). Stadtrat Wolfgang Gut (AfD) schlug vor, dass diejenigen Unternehmen, die besonders schwer getroffen sind, einen entsprechenden Antrag auf Ermäßigung stellen könnten.

In den Bereich der Sondernutzung fallen unter anderem Biergärten, die Warenausstellung im Freien oder Werbeaufsteller. Ambulante Händler, die auf dem Wochenmarkt verkaufen, müssen bereits seit April wieder die Marktgebühr zahlen.(SZ/Hga)