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Sechs Jahre nach Unfall mit Pferden bei Kamenz: Parteien einigen sich

2017 waren Pferde nahe Kamenz über ein Auto galoppiert. Seitdem währt ein Rechtsstreit um Schadenersatz. Nun gibt es einen Vergleich.

Von Torsten Hilscher
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Der Audi unmittelbar nach dem Unfall mit Pferden, der sich im November 2017 bei Kamenz ereignet hatte: Motorhaube und Windschutzscheibe sind schwer in Mitleidenschaft gezogen.
Der Audi unmittelbar nach dem Unfall mit Pferden, der sich im November 2017 bei Kamenz ereignet hatte: Motorhaube und Windschutzscheibe sind schwer in Mitleidenschaft gezogen. © Repro: Jürgen Lösel

Dresden/Kamenz. Die Erleichterung war auch dem Vorsitzenden Richter Markus Kadenbach anzumerken: "Danke, dass Sie in der Sache aufeinander zugegangen sind", sagte er am Mittwoch im Anschluss an die Verhandlung des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden an die Anwälte gerichtet.

Die hatten kurz zuvor einem Vergleich zugestimmt, der zumindest einen Teil des Rechtstreits befriedet, der seinen Ausgangspunkt am frühen Morgen des Buß- und Bettages 2017 nahm: Mit einem Kollegen fuhr Bernd R. in seinem Audi auf der S100 zwischen Kamenz und Brauna. Plötzlich, so die Klageschriften, galoppierte eine Herde Pferde auf den Wagen zu - und machte nicht halt. Die Tiere stoben demnach auch nicht am Pkw vorbei, sondern sprangen geradewegs auf die Motorhaube, von da auf die Windschutzscheibe, von da aufs Dach. "Plötzlich wurde es weiß", führte Kadenbach aus. Die Windschutzscheibe war gesplittert.

Kurz darauf, noch ehe die herbeigerufene Polizei eintraf, setzte sich die Szene fort. Erneut rückten Pferde an, diesmal von hinten. Der Fahrer und sein Kollege versteckten sich vorsichtshalber. Bei dieser Runde allerdings verschonten die Pferde das Auto.

Welche Rolle spielten Ponys bei dem Unfall?

Genau hier setzt der folgende ausufernde Rechtsstreit um die Haftung an: Waren Ponys an dem Vorfall mit den Pferden beteiligt? Wenn ja, welche? Und haben diese Ponys ihre großen Geschwister sogar "gejagt", wie es in der Vorinstanz vor dem Landgericht Görlitz hieß? Waren die Minipferde gar kurz zuvor in die Koppel der Großen eingedrungen und hatten diese hinausgetrieben?

Das Landgericht hatte das so gesehen und ein Teilurteil gesprochen, gegen das der Halter der Ponys in Berufung ging. Dieser Teil wurde nun am Mittwoch vor dem OLG verhandelt.

Der Vorsitzende Richter Markus Kadenbach zeigte sich am Ende der Berufungsverhandlung am OLG Dresden, in der es um die Frage der Haftung für einen Unfall mit Pferden ging, erleichtert, dass die Parteien einer gütlichen Einigung zustimmten.
Der Vorsitzende Richter Markus Kadenbach zeigte sich am Ende der Berufungsverhandlung am OLG Dresden, in der es um die Frage der Haftung für einen Unfall mit Pferden ging, erleichtert, dass die Parteien einer gütlichen Einigung zustimmten. © Jürgen Lösel

OLG-Richter Kadenbach sagte, etwaige Indizien in Sachen Ponys reichten nicht aus. Das Teilurteil des Landgerichts sei fehlerhaft. Denn niemand der vor dem Landgericht gehörten Zeugen habe wirklich gesehen, dass die Ponys am Pkw-Schaden beteiligt waren. Tatsächlich, auch das klang durch, ist wohl unklar, ob im Dunstkreis des Unfalls Ponys überhaupt unterwegs waren. Das Wirrwarr um den Unfall ist mit gleich drei Ausbrüchen von Pferden und Ponys zum fraglichen Zeitpunkt zu erklären. "Es steht lediglich fest, dass die Ponys zum Schadenszeitpunkt ausgerissen waren", so der Vorsitzende Richter.

Ebenfalls nicht beweisbar sei die Annahme einer Zeugin, die Ponys hätten die Pferde "besucht" oder "aufgescheucht". So etwas sei Tage vorher passiert, aber keinesfalls in den Stunden vor dem Unfall. Hier hatte die Zeugin vor dem Landgericht augenscheinlich zwei ähnliche Ereignisse miteinander verknüpft.

Gütliche Einigung nach vielen Jahren Rechtsstreit

Eine nochmalige Zeugenvernehmung fand in der Berufungsverhandlung nicht statt. Auch Kläger und Beklagter (hier der damalige Halter der Ponys) waren nicht anwesend. Sie hatten ihre Anwälte geschickt: für Pkw-Besitzer R. Karl-Heinz Drach aus Bautzen und für den ehemaligen Ponyhalter Anwalt Herbert Winter aus Kamenz. Letztlich stimmten beide einem Vergleich zu.

Demnach zahlt Winters Mandant 1.500 Euro als Anteil am Gesamtschaden in Höhe von fast 24.000 Euro. Das allein aus Gründen der Billigkeit und "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", wie betont und protokolliert wurde. Drach seinerseits lenkte für seinen Mandanten ein ("Der Kläger hat eh schon keine Lust mehr gehabt.") und stimmte zugleich der Rücknahme einer weiteren Klage der Kaskoversicherung seines Mandanten zu, die auch noch Geld vom Beklagten haben wollte.

Damit sind alle Seiten zufrieden. Die Ponys übrigens hat der Beklagte inzwischen abgegeben.