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Wo können Photovoltaik-Anlagen errichtet werden? Elstra legt Kriterien fest

Die Stadt Elstra hat mit dem Stadtrat Leitlinien entwickelt, die bei der Bewertung von Standorten für Solar-Anlagen helfen sollen. So sehen sie aus.

Von Heike Garten
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Solaranlagen auf einem Feld. Für die Bewertung von möglichen Standorten haben sich die Elstraer Stadträte jetzt Leitlinien erarbeitet.
Solaranlagen auf einem Feld. Für die Bewertung von möglichen Standorten haben sich die Elstraer Stadträte jetzt Leitlinien erarbeitet. © Symbolfoto: Norbert Millauer

Elstra. Erneuerbare Energien sind ein Thema, mit dem sich auch Städte und Gemeinden immer öfter beschäftigen müssen - spätestens dann, wenn es Anfragen von Privatleuten, Genossenschaften oder Firmen gibt, die entsprechende Anlagen errichten wollen. Dann sind die Kommunen gefordert, eine Stellungnahme dazu abzugeben. Die Entscheidung trifft aber letztlich die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes.

Auch an die Stadt Elstra wurde im Frühjahr 2023 eine solche Anfrage herangetragen, und der Stadtrat sollte dazu befinden. Ein privater Investor plant, auf einem freien Feld in Elstra, das einer Privatperson gehört, eine größere Photovoltaik-Anlage zu errichten. Der Investor würde die zwei bis sechs Hektar große Landwirtschaftsfläche vom Eigentümer pachten. Doch die Räte wie auch die Stadtverwaltung wollten damals noch keine eindeutige Aussage treffen. „Wir haben keine Kriterien, wie wir solche Vorhaben in Elstra bewerten sollen. Diese müssen erst einmal her“, erklärte Bürgermeister Frank Wachholz (Runder Tisch).

Wichtiges Kriterium: Keine weitere Versiegelung

Jetzt, ein halbes Jahr später, liegt ein Handlungsleitfaden auf dem Tisch, in dem genau festgelegt ist, wie Verwaltung und Stadtrat mit Anträgen zu Photovoltaikanlagen umgeben wollen. Diesem Leitfaden hat der Rat nun zugestimmt.

Doch was ist in dem Leitfaden festgelegt, wo können in Elstra mit seinen zwölf Ortsteilen Photovoltaik-Anlagen entstehen? „Wir haben eine Prioritätenliste mit fünf Kriterien erstellt“, erklärt der Bürgermeister. Das bedeutet, an erster Stelle stehen die Flächen, wo am ehesten eine Errichtung möglich ist, zuletzt die, auf denen die Stadt so etwas am wenigsten möchte. Wichtig sind Elstra eine geringe zusätzliche Versiegelung von Flächen, der Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor einer Bebauung und die Offenhaltung der freien Landschaft.

Elstraer Oberschule hat schon eine PV-Anlage

In der Prioritätenliste stehen auf Platz eins Gebäude, das heißt, PV-Anlagen können auf vorhandene Dächer installiert werden. Das gilt für kommunale Gebäude ebenso wie für private und die von Firmen. Die Stadt selbst verfügt zwar nicht über so viele Gebäude mit entsprechend großen Dächern. „Aber wird können gezielt Firmen in Gewerbegebieten oder Logistik- und Verkaufsunternehmen ansprechen, ob so etwas bei ihnen nicht möglich sei“, erklärt Frank Wachholz dazu. In Elstra ist die Oberschule bereits mit einer PV-Anlage ausgestattet, die jährlich je nach Sonnenscheindauer einige zehntausend Euro Ertrag in die Stadtkasse einspielt.

An zweiter Stelle steht die Nutzung bereits versiegelter Flächen. Ein Beispiel dafür wäre die Überdachung von Parkplätzen, wie sie bei Supermärkten oder Gewerbestandorten vorhanden sind. Auch beim Neubau von Parkplätzen könnte so eine Variante mit in Betracht gezogen werden.

Errichtung eventuell entlang von Bahnstrecken

Konversionsflächen oder Altlastengebiete stehen an dritter Stelle auf der Prioritätenliste. Dabei geht es um Flächen, die früher beispielsweise vom Militär oder von der Industrie genutzt wurden. Im Landkreis Bautzen werden bereits zahlreiche Konversionsflächen für PV-Anlagen genutzt, zum Beispiel im ehemaligen Tagebau Spreetal oder dem einstigen Truppenübungsplatz in Königsbrück am Rande des Wildnisgebietes. Der Elstraer Bürgermeister kann sich auch vorstellen, dass ehemalige Bahnstrecken, wie zwischen Kamenz und Bischofswerda, in Frage kämen.

Am Ende der Liste stehen landwirtschaftliche Flächen, die auch noch als solche genutzt werden. „Die Versorgung mit Nahrungsgütern hat in diesem Fall Vorrang“, so der Bürgermeister. Und das ist ja bei den meisten Landwirtschaftsflächen der Fall. Die Elstraer wollen sich dabei am Bodenrichtwert beziehungsweise dem Ackerwert orientieren. „Liegt dieser unter 20, so könnten wir unter Umständen einer PV-Anlage zustimmen“, erklärt der Bürgermeister. In Elstra haben aber alle Flächen einen höheren Wert.

Agri-PV-Anlagen wären eine Alternative

Eine Alternative wäre eine Agri-PV-Anlage. Bei dieser werden die Solarplatten so aufgestellt, dass darunter etwas angebaut oder Vieh gehalten werden kann. Auch dafür gibt es in Deutschland schon einige Beispiele.

Mit Blick auf den Antrag des privaten Investors vom Mai 2023 würde das bedeuten, dass nach dem Leitfaden auf diesem Grundstück keine PV-Freiflächenanlage errichtet werden darf. Der Stadtrat sprach sich in seiner Sitzung Mitte Oktober 2023 dann auch in seiner Stellungnahme gegen die Errichtung dieser Anlage aus – aber mit dem Hinweis, der Errichtung einer Agri-PV-Anlage grundsätzlich zustimmen zu können. Es war übrigens der erste Antrag für eine größere PV-Freiflächenanlage in Elstra. Einen Solarpark gibt es bisher noch nicht.

In einem nächsten Schritt will die Stadt bei der Erstellung des Flächennutzungsplanes 2024 mögliche geeignete Standorte für die Errichtung von Anlagen für regenerative Energien – Wind- und Solarenergie – prüfen.