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Angeklagte Dealerin in Dresden verrät Hintermänner - und umgeht so Haftstrafe

Eine 38-jährige Crystal-Dealerin aus Dresden kommt mit Bewährung davon - unter anderem, weil sie Andere verrät. Das Gericht lobt, die Frau habe nach ihrer U-Haft die richtigen Schritte unternommen.

Von Alexander Schneider
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Das Sucht- und Zerstörungspotential der Droge Crystal ist besonders hoch. Eine verurteilte Dealerin erhielt nun am Landgericht Dresden die Bewährungsauflage, sich in eine stationäre Entzugseinrichtung zu begeben.
Das Sucht- und Zerstörungspotential der Droge Crystal ist besonders hoch. Eine verurteilte Dealerin erhielt nun am Landgericht Dresden die Bewährungsauflage, sich in eine stationäre Entzugseinrichtung zu begeben. © Symbolfoto: Sven Ellger

Dresden. Die Ausgangslage einer 38 Jahre alten Dresdnerin war nicht günstig: Als die Polizei im Januar 2023 ihre Wohnung durchsucht hatte, fanden die Beamten gut 140 Gramm Crystal mit dem üblichen Dealer-Zubehör, 2.500 Euro Bargeld und ein kleines Waffenarsenal in Form einer Armbrust mit Bolzen, einer Federdruckpistole und eines Baseballschlägers. Auf den bewaffneten Handel einer solchen Menge harter Drogen stehen mindestens fünf Jahre Haft.

Doch die Frau hat das Landgericht Dresden in ihrem nur zweitägigen Prozess davon überzeugt, dass die Waffen nicht ihre Dealerei absichern sollten. Die Angeklagte hatte schon in den drei Monaten in Untersuchungshaft die Vorwürfe gestanden. Sie hatte dabei bereits Angaben zu ihren Abnehmern und den Lieferanten gemacht - und alles zum Auftakt ihres Prozesses noch einmal wiederholt. Sie habe mit den Drogen gehandelt, um ihren eigenen Konsum und die Behandlung ihres kranken Hundes finanzieren zu können.

Hintermann: Waffelbäcker aus Altmarktgalerie in Dresden

Dank ihrer Angaben konnte die Polizei schon kurz nach der Festnahme der Angeklagten einen ihrer Hintermänner ermitteln, einen Waffelbäcker aus der Altmarktgalerie. Der Mann hatte in seinem eigenen Prozess im Herbst vergangenen Jahres jedoch behauptet, er sei unter Druck gesetzt worden, das Crystal zu verkaufen. Er hatte für den Handel mit Betäubungsmitteln drei Jahre Haft erhalten.

Die 38-Jährige kam besser weg. Sie wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Aufgrund des Verhaltens der Angeklagten erkannte das Gericht einen minder schweren Fall, sodass die Mindeststrafe reduziert werden konnte.

Allerhand Bewährungsauflagen für die Frau

Der Vorsitzende Richter sagte jedoch, für Fälle wie diesen wäre es besser, dass auch Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnten, wie es etwa in Tschechien der Fall sei. Im deutschen Strafrecht sind Haftstrafen von mehr als zwei Jahren nicht mehr "bewährungsfähig".

Die 38-Jährige habe nicht nur eine wichtige Aufklärungshilfe geleistet, sondern sich auch sonst weitgehend an die Empfehlungen des Haftrichters gehalten, der sie ungewöhnlich schnell aus der U-Haft entlassen hatte. Sie hatte sich bald mit der Drogenberatung in Verbindung gesetzt und die ersten Termine wahrgenommen.

Außerdem arbeitet sie seit Herbst wieder als Köchin. Ihr war anzusehen, wie sehr ihr die neue Aufgabe gefällt - und ihr Chef hat ihr für den Prozess ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Gleichwohl hätten sowohl das Gericht als auch eine Sachverständige noch lieber gesehen, die Frau hätte auch eine größere Therapieeinsicht gezeigt.

Das Gericht stellte allerhand Auflagen zusammen, die die Angeklagte in der dreijährigen Bewährungsdauer erfüllen muss, um auf freiem Fuß zu bleiben. Unter anderem habe sie die Drogenberatung fortzusetzen und sich auch in eine stationäre Entziehungseinrichtung zu begeben. "Sie sind auf einem guten Weg", sagte der Vorsitzende Richter am Ende.