Dresden. Er habe nach einem Hausarzt gegoogelt, sei bei einer Moritzburger Ärztin gelandet, und die habe ihn gleich behandelt. So kam ein Personenschützer des Landeskriminalamtes Sachsen in nur 20 Minuten zu einem ärztlichen Attest, dass ihn auf unbestimmte Zeit vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreite – im September 2020, als die erste Winterwelle der Pandemie noch nicht in Sicht war. Der Hauptkommissar klagte über einen Lippenherpes, den er bei seinen langen Einsätzen vom Tragen der Maske bekäme.
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