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Dresdner Feuerwehrmann verkauft gestohlene Löschgegenstände

Ein Beamter der Berufsfeuerwehr Dresden hat Geräte und Material aus dem Lager privat verkauft. Fünf Jahre war er suspendiert, jetzt ist der Fall abgeschlossen.

Von Alexander Schneider
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Auch Schläuche wie diese hat ein 59-jähriger Dresdner Feuerwehrmann aus dem Lager mitgehen lassen und über Ebay verkauft.
Auch Schläuche wie diese hat ein 59-jähriger Dresdner Feuerwehrmann aus dem Lager mitgehen lassen und über Ebay verkauft. © Symbolfoto: Sebastian Schultz

Dresden. Jahrelang hat sich ein Beamter der Dresdner Berufsfeuerwehr am Inventar bedient und die Sachen unbemerkt verkauft. Die Vorwürfe wurden im Juli 2018 bekannt, nachdem die Feuerwehr selbst eine Anzeige erstattet hatte. Doch erst fünf weitere Jahre später musste sich der Angeklagte dafür vor dem Amtsgericht Dresden verantworten.

Laut Anklage war der 59-jährige Dresdner am Hauptsitz der Feuerwehr in Übigau für das Lager verantwortlich, auch für die Herausgabe von Zubehör und Verbrauchsmaterialien, er habe auch entschieden, welche Gerätschaften ausgesondert werden müssten.

Ab April 2014 habe er ausgesonderte und in Nutzung befindliche Gegenstände gestohlen, um sich eine Einnahmequelle zu erschließen. Er habe gewusst, was er abzweigen könne, ohne dass es auffällt. Seine Taten seien ihm erleichtert worden, weil niemand seine Tätigkeit kontrolliert habe, heißt es in der Anklage. Dort wurden nun 160 Taten aufgelistet – Ebay-Verkäufe von Schläuchen und Signallampen, Rettungswesten und Einsatzjacken, Absperrband und Notfallkoffer, Sanitätstaschen, Taschenlampen und dergleichen mehr.

Insgesamt habe der Beamte zu knapp 20.000 Euro von seinen Abnehmern kassiert. Bereits im April 2022 hatte der Angeklagte per Strafbefehl eine Freiheitsstrafe von elf Monaten erhalten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Allerdings akzeptierte er Noch-Feuerwehrmann das Urteil nicht.

Auch Spielzeugautos?

Seine Verteidigerin Stefanie Kretschmer sagte, etwa 40 Positionen seien unstimmig, darunter Spielzeug-Feuerwehrautos und andere Gerätschaften, die die Dresdner Berufsfeuerwehr nicht nutze, auch Bestandteile aus DDR-Sammlungen. Diese Sachen könnten nicht aus dem Eigentum des Brand- und Katastrophenschutzamtes stammen.

In dem Prozess sollte die Kritik an den Positionen jedoch keine Rolle mehr spielen. Denn die Staatsanwaltschaft hatte inzwischen, im Januar, eine zweite Anklage gegen den Feuerwehrmann erhoben, die Richter Ullrich Stein nun mitzuverhandeln beabsichtigte – weitere 56 identische Taten, wenn auch weniger werthaltig als die 160 Taten zuvor.

Verteidigerin Kretschmer erklärte daher, ihr Mandant werde sich zu den Vorwürfen einlassen, zuvor allerdings hätte sie gern ein Rechtsgespräch. Hinter verschlossenen Türen wurde dann eine Einigung für beide Anklagen erzielt, sodass der Angeklagte nicht mehr gehört wurde. Nachdem der Richter die zweite Anklage eingestellt hatte, nahm der Feuerwehrmann seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück und akzeptierte damit das Urteil.

Jetzt kommt das Disziplinarverfahren

Nach Angaben der Verteidigerin wurde ihr Mandant Mitte 2018 suspendiert. Mit der Rechtskraft dieser Geschichte wird das interne Disziplinarverfahren gegen den Beamten nun wieder aufgenommen, um die Frage seines weiteren Verbleibs und seiner Pensionsansprüche zu klären.

Der damalige Chef des Brand- und Katastrophenschutzamtes, Andreas Rümpel, hatte im Juli 2018 gegenüber Sächsische.de über den Kriminalfall informiert. Es sei aufgefallen, dass bestimmte Gegenstände fehlten – und dann auf Ebay auftauchten. Auch abgeschriebene Technik ließe die Feuerwehr selbst regelmäßig versteigern. In der Lagerhaltung der Feuerwehr wurde als Reaktion auf die Diebstähle die gegenseitige Kontrolle verbessert, etwa über Buchführung und Vier-Augen-Prinzip.